Jannis Schmidt
Darf mein Vermieter die Haltung von Kleintieren wirklich untersagen? Was sagt das Mietrecht dazu?
Antworten (6)
Als Mieter dem Mieterbund beizutreten, kann nicht schaden. Das kostet zwar eine kleine jährliche Gebühr, aber im Falle eines Streits mit deinem Vermieter zahlt sich das in jedem Fall aus. Über Basics kannst du dich ja trotzdem auf dem Laufenden halten. So sind beispielsweise mit der Mietrechtsreform 2001 Kündigungsfristen für Mieter und Vermieter unterschiedlich geregelt worden
Vereinbaren darf man, was man möchte. Wer unterschreibt, ist einverstanden. Allerdings kann nicht alles eingeklagt werden. Sittenwidrige Vereinbarungen sind unwirksam und können den ganzen Vertrag unwirksam machen. Unwirksam ind nach neuem Recht z. B. die in im Vertrag festgelegten Fristen für sog. SChönheitsreparaturen. Der Mieterschutzbund gibt im Zweifel Auskunft.
Solange du keinen Ärger mit deinem Vermieter hast,brauchst du den Bund nicht. Grundlegend hat der Mieter das Recht auf eine bewohnbare Wohnung und der Vermieter das Recht auf Bezahlung der Miete. Eine Kündigung vom Mieter nur nach Fristablauf, eine Kündigung vom Vermieter nur mit gutem Grund (z. B. Eigenbedarf)
Der BGH hat hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen. Danach darf der Vermieter nicht jegliche Tierhaltung verbieten. Kleintiere sind also in der Regel erlaubt (z.B. Hamster). Nicht als Kleintiere zählen Katzen und Hunde. siehe Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.11.2007
- VIII ZR 340/06 -
- VIII ZR 340/06 -
Hier der Link zu dem Urteil: http://www.kostenlose-urteile.de/BGH_VIII-ZR-34006_BGH-zur-Tierhaltung-in-Mietwohnungen.news5149.htm