Der Arbditgeber verweigert den Vertrag zu unterschreiben
Ich wollte mein Arbeitsort wechseln (Probezeit).Der neue Arbeitgeber hat mich aufgefordert die alte Stelle zu kündigen, er hat schon alles vorbereitet, Schichtplan Arbeitsvertrag ect. Zwei Tage nach dem ich gekündigt habe sagte er mir das er die alte Arbeitnehmerin nicht kündigen darf (3 Monate Kündigungsfrist). Daraufhinfragte ich ihm ob er mich nicht wenigstens 1 Woche beschäftigen kann bis ich etwas neues gefunden habe, er meinte nein. habe ich ein Anspruch auf ein Schdensersatz?
Antworten (4)
Sieh mal in deinem Arbeitsvertrag unter "Kündigungsfrist" nach. Nach §622 Abs. 1 beträgt diese vier Wochen. Ein Brief eines Anwalts an den Arbeitgeber kann Wunder wirken.
Zu spät gesehen: du hast nur eine mündliche Vereinbarung. Damit steht Aussage gegen Aussage. Da hast du wohl kaum Chancen auf eine Zahlung. Daher: NIEMALS eine Stelle kündigen, bevor ein neuer Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist.
Offensichtlich gibt es da mehr als ein Problem zwischen AN und AG. Möglicherweise ist der AG kurz vor Pleite oder so... Ich würde mir mal lieber schnell Gedanken über eine andere Arbeitsstelle machen.