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Panther

Deutscher Wehrpass

Als ich australischer Staatsbürger wurde, musste ich meine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben und meinen deutschen Reisepass abgeben.
Nach meinem Wehrpaß (mit "ß") hat mich niemand gefragt. Den habe ich heute noch.

Bin ich nun noch Mitglied der Bundeswehr, oder besitze ich nach deutschem Recht jahrzehntelang unrechtmäßig ein deutsches Dokument?
Obwohl es nirgends aufgelistet ist, dass dieser Wehrpaß Eigentum der BRD ist – wie beim Reisepass – steht unter § 3 des eingelegten Merkblattes folgendes: "Bei Reisen nach Berlin oder in bzw. durch Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland darf der Wehrpaß nicht mitgenommen werden."

Es wird bei Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldstrafe zwischen 300 und 1000 DM gedroht.
Frage beantworten Frage Nummer 3000055958 Frage melden

Antworten (8)
bh_roth
Ich muss dir leider sagen, dass ich nie den Zweck dieses Dokuments verstanden habe. Aber es gibt noch sinnlosere Dokumente: Meine Frau hat fürs Ausland einen Pass, der sie als Familienmitglied eines Armeeangehörigen ausweist. Egal, wo ich dienstlich im Ausland tätig war, nie wollte irgendjemand dieses Dokument sehen.
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Panther
Bin ich nun noch Mitglied der Bundeswehr oder nicht?
Man hat mich schließlich nicht entlassen.
Und wie ist das nun mit der Ordnungswidrigkeitenstrafe?
Verjährt?
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Panther
Die Sache mit dem Pass deiner Frau ist doch interessant. Ist das so wie ein Diplomatenpass? Hat der eine andere Farbe?

Und nun kommen die intimen Fragen an dich, die du natürlich nicht beantworten musst: Hast du deinen Wehrpass noch? Und hat dein Diplomatenpass die gleiche Farbe wie jener deiner Frau?

Vielleicht deiner in hellblau und ihrer in rosa?
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biscuitdealer
ist der Wehrpaß nicht ziemlich sionnlos?
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Panther
Danke, Amos,
das beantwortet natürlich meine Frage:

"Bin ich nun noch Mitglied der Bundeswehr, oder besitze ich nach deutschem Recht jahrzehntelang unrechtmäßig ein deutsches Dokument?"
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Panther
Oh, Amos, dann werden also in Deutschland alle Männer über 18 Jahren stabsärztlich untersuch ob ihrer Wehrtauglichkeit.
Und jeder, der als wehrtauglich nach § 17 Abs. 5 des Wehrpflichtgesetzes eingestuft wurde, muss dienen.

Das wusste ich nicht. Interessant.
Dann bin ich eventuell in Deutschland noch wehrpflichtig.
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Matthew
Wie Du schon selbst ausgeführt hast, dürftest Du das Dokument eigentlich nicht mit ins Ausland nehmen.
Also ja: Du besitzt unberechtigt ein Dokument der BRD.

Ab wann gegebenenfalls eine Verjährungsfrist startet, weiß ich nicht. Da ein solches Dokument heute nicht mehr ausgegeben wird, wie Amos ausführt, dürfte ein "Verfolgungs-Interesse" aber wohl nicht mehr bestehen.

Der Pass bedeutet nicht, dass Du "Mitglied der Bundeswehr" bist, sondern er diente der "Wehrüberwachung". Auch als ehemaliger Zivildienst-Leistender (also definitiv zu keinem Zeitpunkt Mitglied der Bundeswehr) hat man so einen Wisch bekommen.
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Matthew
Off Topic: Als mein Werpass ausgestellt wurde hatte ich lange Haare und eine Art Afro-Look. Das Passfoto hatte damals mein Vater gemacht und sich einen Spaß daraus gemacht, es im Querformat zu machen, weil meine Haare so weit abstanden. Der Beamte, der mir den Ausweis ausgestellt hat, war damit völlig überfordert und hat behauptet ich müsse ein Passfoto liefern, also aufrecht! Dass sei Vorschrift. Ich habe ihn dann freundlich gebeten, mir die Vorschrift einmal zu zeigen, was er natürlich nicht konnte. Ich hatte mehrere Fotos dabei. und sie ihm alle zur Auswahl auf den Tisch gelegt. Sie waren aber alle im Querformat.
Der Typ war völlig von der Rolle und ich hatte alle Mühe halbwegs ernst zu bleiben. Das hat er natürlich gemerkt. Sagen wir mal: "He was not amused!"
Schließlich hat er sich damit beholfen, das Foto auf ein quadratisches Format zu schneiden und es dann aufrecht eingeklebt.
Wir haben in der Familie alle herzlich gelacht!
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