Ehrenamt Krankheiten
Darf man beim Ehrenamt gefragt werden ob man Medizin nimmt oder Krankheiten hat? Ist das rechtens?
Antworten (7)
Gib uns bloß keine Details. Es kann ja nicht davon abhängen, um welche Tätigkeit es geht. Es werden alle ehrenamtlichen Tätigkeiten gleich behandelt. Ob du ehrenamtlich Eintrittskarten am Rathaus verkaufst oder bei der AOK Suppe austeilst. Alles das Gleiche.
Je nach Art des Ehrenamtes kann es gesundheitliche Voraussetzungen geben (z.B. bei der Ausgabe offener Mahlzeiten).
Also: "ja"
Also: "ja"
Aber sicher doch. Wenn Du geistige Erkrankungen hast oder hochgradig schwerhörig, wirst Du z.B. als ehrenamtlicher Richter nicht zugelassen.
Kann mich den verschiedenen Kommentaren nur anchliessen. Auch ich sehe das als "rechtens" an, vorab den Interessenten auch nach Krankheiten bzw. der Einnahme von Medzin abzufragen. Stellen Sie sich vor, der Vorstand fragt nicht ab und der neue Mitarbeiter hat eine Krankheit/ Infektion welche übertragbar ist?! Dann macht sich der Verein/ Träger strafbar. So was braucht keiner und den damit verbundenen Ärger schon 2mal nicht.
Nicht bei jedem Ehrenamt ist es "rechtens" nach Krankheiten zu befragen und schon gar nicht, welche Medizin eingenommen wird.
Auch ein Schnupfen ist übertragbar. Macht man sich deshalb strafbar?
Welcher Vorstand/welcher Träger? Ehrenämter gibt es nicht nur in Vereinen.
Auch ein Schnupfen ist übertragbar. Macht man sich deshalb strafbar?
Welcher Vorstand/welcher Träger? Ehrenämter gibt es nicht nur in Vereinen.