Eigenbedarf
Hallo ich möchte wegen eigenbedarf den Mietern in meiner Wohnung kündigen. Nach 18 jahren habe ich eine Frist von 9 monaten einzuhalten. Nun meine FRAGE :
DÜRFEN DIE MIETER IN DIESEN 9 MONATEN JEDER ZEIT EINFACH AUSZIEHEN ODER HABEN SIE SICH AUCH AN EINE FRIST ZU HALTEN SOBALD SIE EINE WOHNUNG GEFUNDEN HABEN ?
Vielen Dank
DÜRFEN DIE MIETER IN DIESEN 9 MONATEN JEDER ZEIT EINFACH AUSZIEHEN ODER HABEN SIE SICH AUCH AN EINE FRIST ZU HALTEN SOBALD SIE EINE WOHNUNG GEFUNDEN HABEN ?
Vielen Dank
Antworten (5)
Ich verstehe die Frage nicht. Bisher wollte jeder, daß die Wohnung schnellst möglich frei wird. Wenn der Mieter schon ohne zu Klagen die Wohnung frei macht, sollte man ihm auch zu gestehen, daß, sobald er eine annehmbare Ersatzwohnung findet, er diese auch sofort anmietet und nicht mit doppelter Mietzahlung belastet ist.
Wenn dir der Eigenbedarf so wichtig ist, dürfte ein rascher Auszug kein Hindernis sein!
Wenn dir der Eigenbedarf so wichtig ist, dürfte ein rascher Auszug kein Hindernis sein!
Hauptsache du hast wieder was unqualifiziertes gegackert caro.
Der Gast will wissen, wie die Rechtslage ist und von der hast du wie immer keine Ahnung. Du hast dir den Rang als Nervensäge Nr. 1 echt verdient.
Der Gast will wissen, wie die Rechtslage ist und von der hast du wie immer keine Ahnung. Du hast dir den Rang als Nervensäge Nr. 1 echt verdient.
Hallo Gast, der Mieter muß sich genauso wie der Vermieter an den Vertrag und die Kündigungsfristen halten. Die Mieter dürfen natürlich ausziehen, müssen aber ihren Zahlungsverpflichtungen weiterhin nachkommen.
Abweichende Fristen können nur einvernehmlich in Anspruch genommen werden.
Abweichende Fristen können nur einvernehmlich in Anspruch genommen werden.
Noch eine kleine Korrektur:
Erstens meine ich, dass in einem gekündigten Vertragsverhältnis für die gekündigte Partei keine Frist mehr gilt. Aber dazu finde ich nichts im Internet.
Zweitens gilt für den Mieter nur eine 3 Monatige Kündigungsfrist.
Also muss dein Mieter, selbst wenn ich mich im ersten Punkt irre, jedenfalls nicht länger als 3 Monate zahlen.
Erstens meine ich, dass in einem gekündigten Vertragsverhältnis für die gekündigte Partei keine Frist mehr gilt. Aber dazu finde ich nichts im Internet.
Zweitens gilt für den Mieter nur eine 3 Monatige Kündigungsfrist.
Also muss dein Mieter, selbst wenn ich mich im ersten Punkt irre, jedenfalls nicht länger als 3 Monate zahlen.