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Timämer1975

Wenn ich jetzt nur Hanf anbauen würde für meinen Eigenbedarf, ist das schon strafbar in Deutschland?

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Antworten (12)
bh_roth
Ganz sicher ist das strafbar.
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bh_roth
Das Gericht sieht aber regelmäßig nicht von einer Strafe ab, wenn die Umstände darauf hindeuten, dass es sich bei dem Angeklagten um einen Dauerkonsumenten handelt.
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Caroschmi
In Deutschland ist der Hanfanbau zur Zeit strafbar, egal in welcher Menge. Es ist im Moment aber im Gespräch, Marihuana aus medizinischen Gründen zu legalisieren, denn es ist erwiesen, dass gerade bei Tourett Patienten diese Pflanze gute Ergebnisse und Linderung bringt. Dann kann es sein, dass auch der Anbau für den Eigenbedarf gestattet wird.
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Mosaik82
Und bis das soweit ist, bleibt der Begriff "Eigenbedarf" im Reich der Mythen. Marihuana/Gras/Dope usw. ist unabhängig von der Menge in Besitz und Handel in Deutschland verboten.
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marcidarci24
Grundsätzlich ist der Konsum sowie der Anbau von Hanf strafbar. Jedoch ist es erlaubt, männliche Hanfpflanzen anzubauen, da diese nicht dieselbe Wirkung herbeirufen wie weibliche Pflanzen. Heißt, männliche Pflanzen kann man so viele anbauen wie man will, weibliche Pflanzen darf man keine einzige besitzen. Jedoch muss man auch hierfür eine Genehmigung haben.
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mantrid
Natürlich darfst Du Hanf anbauen, entscheidend ist der THC-Wert. Wenn Du Industrie-Hanf anbaust, weil Du daraus für den Eigenbedarf Kleidung herstellen oder damit Rohre abdichten willst, ist das kein Problem. Um sich daraus einen Joint zu machen, müsste man schon ein ganzes Feld Industrie-Hanf in die Tüte drehen.
Falls es sich bei den Eigenbedarf um die Gewinnung von Rauschmitteln geht, also ein entsprechend hoher THC-Wert im Spiel ist, findest Du Informationen dazu im Strafgesetzbuch oder bei einem Anwalt Deiner Wahl.
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Alex64
Du irrst, lieber mantrid ...
"Der Anbau von Nutzhanf ist nur den Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) erlaubt, deren Betriebsflächen die in § 1 Abs. 2 ALG genannte Mindestgrößen erreichen oder überschreiten. Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der Fischzucht, der Teichwirtschaft, der Imkerei, der Binnenfischerei und der Wanderschäferei, dürfen Hanf nicht anbauen. Unter Gartenbau fallen auch Gärtnereien."
Quelle
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bh_roth
@marcidarci24: Nicht ganz richtig. Der Konsum ist in Deutschland nicht strafbar. Niemand kann bestraft werden, wenn er sich selbst schädigt.
Strafbar ist der Besitz. Und da geht die Rechtsprechung leider auseinander. Oft wird das Konsumieren mit dem Besitz in Verbindung gebracht, weil man nach Ansicht der Vertreter dieser Seite nichts konsumieren kann, was man nicht vorher in Besitz nimmt. Trotzdem ist nur der Besitz, nicht der Konsum strafbar. Verrückte Welt.
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serefine
Darum sind meine Felder in Kolumbien.
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HatschiATschi
Nur wenn du dich erwischen lässt.
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SchwarzTabue1987
1. Die o.g. §§ sind die Vorschriften des sog. Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (kurz: Betäubungsmittelgesetzes bzw. BtMG). 2. Strafbar sind nach § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) der Anbau, der Besitz, und zwar auch zum ausschließlichen Eigenverbrauch, der Erwerb, die Abgabe, die Einfuhr und Ausfuhr sowie nahezu alle anderen Umgangsformen mit Cannabis. Seit Februar 1998 ist jedoch auch der Besitz von Hanfsamen strafbar, wenn diese zum unerlaubten Anbau von (THC-haltigen) Hanfpflanzen bestimmt sind.
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lube
Es ist eine Straftat:

"1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
[...]
(5) Das Gericht kann von einer Bestrafung nach den Absätzen 1, 2 und 4 absehen, wenn der Täter die Betäubungsmittel lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt."
§ 29 Straftaten BtMG


Das Gericht kann von einer bestrafung absehen. Wenn sie Canabis anbauen wünsche ich ihnen viel glück, das sie an den richtigen Richter geraten ;)

Abgesehen davon kann man bestimmte Hanf Pflanzen völlig legal anpfanzen, wie es bereits geschrieben wurde.
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