Eigentümer gegen Hausverwaltung
Diverse Mängel werden nicht beseitigt, Hausverwalter reagiert entweder gar nicht oder herablassend. Wie gehe ich vor, wo fange ich an mit "Ersatzvornahme"?
Antworten (2)
Wenn ein Mangel nicht beseitigt wird, dann setzt Du eine "angemessene" Frist. Du kündigst schriftlich, mit ca. 2 Wochen Vorlauf (das reicht für die allermeisten Mängel) an, bis zur Beseitigung die Miete zu kürzen. Um welchen Betrag, hängt davon ab, wie gravierend die Mängel sind. Da gibt es einschlägige Websites, wo man angemessene Prozentzahlen herausfinden kann.
In der Regel reagieren Vermieter sehr schnell, wenn es ihnen ans Geld geht.
Wenn es um wirklich wichtige Dinge geht, die für das tägliche Leben unabdingbar sind (z.B. der Wasserhahn in der Küche ist kaputt), dann kannst Du die Frist auch sehr kurz setzen und anschließend alternativ selbst die Reparatur in Auftrag geben und das dann dem Vermieter in Rechnung stellen.
In jedem Fall: vorher(!) schriftlich ankündigen und zusehen, dass man einen Beleg oder einen Zeugen dafür hat.
In der Regel reagieren Vermieter sehr schnell, wenn es ihnen ans Geld geht.
Wenn es um wirklich wichtige Dinge geht, die für das tägliche Leben unabdingbar sind (z.B. der Wasserhahn in der Küche ist kaputt), dann kannst Du die Frist auch sehr kurz setzen und anschließend alternativ selbst die Reparatur in Auftrag geben und das dann dem Vermieter in Rechnung stellen.
In jedem Fall: vorher(!) schriftlich ankündigen und zusehen, dass man einen Beleg oder einen Zeugen dafür hat.
Ing. Nichts mit Miete. Eigentümer gegen Hausverwaltung.
Ändert aber nur was im weiteren Vorgehen. Anschreiben mit Fristsetzung (Einwurfeinschreiben), wenn durch die Untätigkeit finanzieller Schaden entsteht, Schadensersatzforderung ankündigen. Da danach keine Miete gekürzt werden kann, Anwalt einschalten und dann geht der Weg über eine Abmahnung und Klagen.
Ändert aber nur was im weiteren Vorgehen. Anschreiben mit Fristsetzung (Einwurfeinschreiben), wenn durch die Untätigkeit finanzieller Schaden entsteht, Schadensersatzforderung ankündigen. Da danach keine Miete gekürzt werden kann, Anwalt einschalten und dann geht der Weg über eine Abmahnung und Klagen.