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Jeannette

Eigentum im Scheidungsfall

Mein "noch" Ehemann, hat mich nach 20 Jahren für eine 20-jährige ausgetauscht und am 14.06.2013 also nun vor 2 Jahren ohne Absprache einfach das Haus, was er während unserer Ehe gekauft hat ohne mich ins Grundbuch mit einzutragen was auch ohne Absprache statt fand, verschwunden. Ohne irgendetwas mitzunehmen oder sonst, einfach weg.
Nun kommt er nach fast 2 Jahren und will das ich ausziehe, denn es ist ja SEIN Haus.
Die Scheidung läuft 02.12.2015
Was kann ich tun um dennoch Anspruch auf das Haus zu erheben.
Frage beantworten Frage Nummer 3000054353 Frage melden

Antworten (10)
Skorti
Deutsch lernen?

Damit dein Anwalt beim Scheidungsprozess verstanden hat, was du ihm erzählen willst?

Was du geschrieben hast:
Dein Mann hat dich ... ausgetauscht und ... einfach ... das Haus ... verschwunden ...

War dein Mann David Copperfield?

Aber egal wie, dein Anwalt wird dir sicher besser helfen können.
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elfigy
Lieber ing. Wenn Eheleute nichts vereinbart haben, dann gilt gesetzlich die Zugewinngemeinschaft, das ist so wie du sie beschrieben hast.
Gütergemeinschaft muss extra vereinbart werden und ist etwas ganz anderes. Dabei gehört alles Eigentum beiden Partnern gemeinschaftlich, egal wer es erworben hat.
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elfigy
Amos , ich kenne mehrere Fälle, wo sich Männer ins gemachte Nest setzten und anschliessend unverschämte Forderungen stellten. Und zwar ohne dass sie kleine gemeinsame Kinder betreuten.
Einen Fall kenne ich sogar aus eigenem Erleben. Da half nur eine großzügige Abfindung und das schnelle Geld hat den Herrn so gelockt, dass er auf weitere Ansprüche dann verzichtet hat.
Bei sehr unterschiedlichem Einkommen der Ehepartner ist es so, dass der besserverdienende hinterher zahlt. Dass meistens Frauen die Begünstigten sind, liegt daran, dass halt meist die Männer die Besserverdiener sind.
Aber dort wo es umgekehrt ist, halten die Männer genauso gerne die Hand auf. Man kann das nicht am Geschlecht festmachen, sondern an den Umständen.
Ich schreibe jetzt nicht von Ehepaaren mit kleinen Kindern. Da ist die Lage so, wie ing. es beschrieb und das finde ich dann auch gerecht.
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elfigy
Es gibt alles mögliche und man kann alles auch noch mit Eheverträgen regeln.
Aber gesetzlich, wenn nichts vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft.
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Jeannette
In meinem Fall ist es so, wir sind vor 20 Jahren in die Ehe eingetreten ohne das jemand was hatte. Ich habe Ihm den Rücken freigehalten mich um ALLES im Haus und ums Haus herum gekümmert. Ich war diejenige die die Bohrmaschine in die Hand nahm....und mich bei meinem Fulltime Job dennoch mit 500 Euro im Monat im Form der Steuerklasse 5, bei den Tilgungen mitbeteiligt habe.
Wo ich deutlich weniger verdiene, als er mit seine Firma, die er ja mühelos nebenher hat wachsen lassen können, denn er musste ja sonst nichts anderes tun und könnte sich noch nebenher teure Hobbys leisten....Soviel AMOS zu Deiner Aussage "die Frauen wollen sich immer ins gemachte Nest setzen"
In meinem Fall will das nur die 20-Jährige tun.....

Zu der Trennung, seine Entschuldigung, nach dem ich Ihn verwischt habe, hieß.... Wir haben keine Kinder, und er hätte gerne welche.
Nach dem er die 20-jährige geschwängert hat, hat er es aber nicht eilig genug gehabt Sie zum Abtreiben zu schleppen, denn "...mit einem Kind wird nix wie es vorher war...." Danach ist er, verständlicher Weise, vor lauter Scham einfach verschwunden.
Er hat noch weitere zwei Grundstücke und eine GmbH
Und alles gilt als Zugewinn, daher verstehe ich nicht, warum er jetzt will, das ich aus den Haus, das ich alleinig im Schuss gehalten habe, ausziehen soll.

Und zu meinem Deutsch, ich entschuldige mich für meine Fehler, denn Deutsch ist nicht meine Muttersprache, aber das was ich kann muss mir erst einer, nach 1/2 Jahr lernen, nachmachen....
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Jeannette
Besten Dank für Eure Tips und Worte ELFIGY und ING793!
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elfigy
Liebe Jeanette. Nett von dir, dass du dich bedankst. Aber einen Tipp habe ich noch gar nicht abgegeben :-)
Der einzige Rat, den ich dir geben will, ist der, geh schnellstens zu einem Rechtsanwalt. Nur der kann dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen. Ein Anwaltsschreiben an deinen zukünftigen Exmann hat gleich ein anderes Gewicht, als alles was du sagst.
Du musst auch nicht fürchten, gleich eine Rechnung zu erhalten.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und vielleicht lässt du ja mal lesen, wie es ausgegangen ist.
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StechusKaktus
Ing hat alles wichtige geschrieben. Meine einfache Zusammenfassung:
1. Nimm einen guten Anwalt
2. Du bist in einer sehr guten Verhandlungsposition, weil euer gemeinschaftliches Vermögen offenbar komplett der Zugewinn ist und hälftig geteilt wird.
3. Mein Tipp: Überlege heute schon, auf welchen Konten überall Geld sein kann. Gerne tritt der Gatte vor Gericht auf und gibt vor mittellos zu sein. Gerichte entfalten nur wenig Ehrgeiz, verstecktes Vermögen zu finden.
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Panther
ing793,
"Bezüglich des Hauses ist er als alleiniger Besitzer im Grundbuch eingetragen."
Sollte das nicht "Eigentümer" heißen?
Ich lasse mich da gern belehren.
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Panther
Respekt, Jeanette,
in einem halben Jahr hast du besser Deutsch gelernt als ein Möchtegern-Akademiker, der mit teuren Uhren und drei Autos hier angeben muss, in 80 Jahren.

In welchem Land, in dem man nicht Deutsch spricht, steht denn dieses in Frage stehende Haus?
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