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ThaiLEAH

Ein Kunde schuldet mir Geld und ich konnte eine Pfändung durchsetzen. Wie sieht das Pfändungsrecht aus? Darf ich bei der Pfändung anwesend sein und Einfluss nehmen?

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Antworten (4)
Flugmeissel
Gem. § 62 Nr. 5 GVGA können Sie die Zuziehung zur Vollstreckungshandlung verlangen. Allerdings kann Ihr Schuldner Ihnen den Zutritt gem. Art. 13 GG verwehren, den Gerichtsvollzieher allerdings muß er spätestens bei Vorlage eines Beschlusses gem. § 758 a ZPO in seine Wohn- und/oder Geschäftsräume lassen.
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inrebus
Meine Vorrednerin hat alles Relevante bereits gesagt.
Zur Ergänzung: Sie dürfen einen gewissen Einfluss nehmen, indem Sie Hinweise auf Wertsachen o.Ä. geben. Sie können auch auf einen bestimmten Gegenstand hinweisen, der sich besonders gut Verwerten lässt. Es darf nur nicht missbräuchlich werden, dass Sie diesen Gegenstand nur deshalb pfänden lassen wollen, da der Schuldner daran hängt.
Das war die Theorie. Ob sich der Gerichtsvollzieher daran hält ist dann eine Frage der Praxis.
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ronnyroh392
Da Pfändungen ja eh meist schon eine sehr emotionale Phase vorangegangen ist und der Schuldner meist nicht aus Jux und Dollerei nicht gezahlt hat, sind Pfändungen nach deutschem Recht nicht von den Gläubigern persönlich auszuführen sondern von Gerichtsvollziehern. Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, wird aber meist eine Lohn- oder Kontopfändung vorangeschaltet.
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Flugmeissel
Erst kommt die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, dann die eidesstattliche Versicherung und dann die Konten- oder Gehaltspfändung, es sei denn Gläubiger oder Gerichtsvollzieher sind gleichzeitig Hellseher und sehen dadurch, bei welcher Bank der Schuldner seine Konten hat und wo er arbeitet ;-)
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