StarHardy1253
Ein psychologischer Eignungstest ist für meinen neuen Job Voraussetzung, wer weiß was darüber?
Antworten (4)
Psychologischer Eignungstest klingt schlimmer als es ist. In einigen Berufen ist er zwingend notwendig, um sicherzustellen, dass der Bewerber nach der Ausbildung auch mit den Belastungen klarkommt und nicht nach kurzer Zeit den Job hinwirft. Damit wäre die oft teuere Ausbildung umsonst gewesen.
Du brauchst keine Panik bekommen, ein psychologischer Eignungstest kann ganz harmlos verlaufen. Du bekommst ein paar Fragen, die Du nach bestem Wissen und Gewissen beantwortest und das war es dann. Nur mach nicht den Fehler und nimm die anscheinend „doofen“ Fragen auf die leichte Schulter.
Ein eintägiger psychologischer Eignungstest ist auf jeden Fall angenehmer als die Assessment-Center, in denen Du drei oder vier Tage durchgängig geprüft wirst. Bleib ruhig und natürlich und versuche Dich nur auf die Fragen zu konzentrieren.
Ein psychologischer Eignungstest hat doch mit einem Assessment-Center nichts zu tun. In einem AC werde ich vor Einstellung auf Tauglichkeit geprüft, ein psychologischer Eignungstest kann auch nach der Einstellung durchgeführt werden, um eventuell den Mitarbeiter im laufenden Berufsleben unterstützend zu begleiten.
In vielen Berufen läufst Du Gefahr, übermäßigen psychologischen Belastungen ausgesetzt zu sein, dass eventuell eine Arbeitsunfähigkeit oder gar psychische Erkrankungen daraus resultieren. Um dies zu verhindern, ist ein bedachter Arbeitgeber beinahe verpflichtet, in regelmäßigen Abständen seine Mitarbeiter auf die weitere Belastbarkeit zu prüfen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, falls Auffälligkeiten zu verzeichnen sind.
In vielen Berufen läufst Du Gefahr, übermäßigen psychologischen Belastungen ausgesetzt zu sein, dass eventuell eine Arbeitsunfähigkeit oder gar psychische Erkrankungen daraus resultieren. Um dies zu verhindern, ist ein bedachter Arbeitgeber beinahe verpflichtet, in regelmäßigen Abständen seine Mitarbeiter auf die weitere Belastbarkeit zu prüfen und entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, falls Auffälligkeiten zu verzeichnen sind.