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Gast

Arbeitsamt Zustimmung

Hallo zusammen, ich bin seit September 2016 in Deutschland, Habe für 3 jahre visum bekomme und habe ein Ausbildung als Köchin gemacht, dann musste mein Visum verlängern (komme aus Nordmazedonien) und habe für 1 jahr Visum bekommen, aber danach musste mein Beruf wechseln wegen mein Gesundheit, nach einem Jahr musste jetzt wider mein Visum verlängern aber Arbeitsamt hat nicht zugestimmt und die wollen das ich nur als Köchin Arbeite obwohl ich auch den Attest von Arzt dahin geschickt habe, und jetzt warte auf ein Antwort von denen, meine frage ist können Sie jetzt zustimmen oder sagen die wieder nein obwohl ich Allergie habe
LG
Frage beantworten Frage Nummer 3000204514 Frage melden

Antworten (3)
wokk
Leider kann Dir hier niemand weiterhelfen. Du solltest Dich mit der entsprechenden Stelle des Arbeitsamtes in Verbindung setzen. Eventuell kann es hilfreich sein, eine artverwandte Arbeit anzustreben. Weil Du zur Zeit keine Visaverlängerung hast, solltest Du Dich beeilen.
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Schnauz
Du hast also eine Ausbildung als Köchin gemacht und dann aus gesundheitlichen Gründen den Beruf gewechselt. Was ist denn das für ein Beruf? Anscheinend übst du den nicht aus, denn sonst hättest du nichts mehr mit dem Arbeitsamt zu tun. Hast du aber, und du hast keinen Beruf, aber ein Attest. Wie sollen wir dir helfen, wenn du uns diese Dinge nicht mitteilst? Ehrlich gesagt, ich habe keine Ahnung, was du eigentlich willst. Nicht als Köchin arbeiten, wegen eines Attests auch sonst nichts, nur Geld vom Staat beziehen?
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ingSND
@Schnauz: bei einem Arbeitsvisum wird das Arbeitsamt immer befragt, egal ob der/die Betreffende Leistungen bezieht oder nicht. Es kann also durchaus sein, dass sie in einem angelernten Beruf jetzt in Lohn und Brot ist.

Aber: solche angelernten Tätigkeiten sind unsicher, können auch durch einheimische Kräfte ausgeübt werden, da ist kein Mangel. Warum sollte man da jemandem von Außen den Job geben.
Die Vorschriften sind nicht mehr so rigoros wie früher, wo man nur dann ein Arbeitsvisum bekam, wenn es nachweislich keinen EU-Bewerber gab. Aber auch heute meine ich, dass es ein Ausbildungsberuf sein muss, für den man nach D kommen oder in D bleiben darf.
Du arbeitest also entweder als Köchin oder Du verlierst die Arbeitserlaubnis und musst D verlassen. Ob es da mittlerweile Ausnahmen gibt, kann ich nicht sagen. Die Chancen stehen jedenfalls nicht gut.
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