köhlle_398
Ein Teil meines Baumes ragt über meine Grundstücksgrenze in den Garten des Nachbars. Welche Rechte habe ich? Kann er einfach so eine Entfernung verlangen oder gibt es Sonderregelungen für solche Fälle?
Antworten (5)
Da gab's doch letztens noch ein Urteil zu. Stand in der WAZ. Ich glaube mich zu erinnern, dass er zwar einen Beschnitt des Baumes verlangen darf, aber nur ohne das Gesamtbild des Baumes zu verändern.
Soweit ich weiß, hat sogar dein Nachbar das Recht, das Rückschneiden des Baumes zu beantrage, sofern er nachweißlich durch die Äste, die auf seinem Grundstück überragen, beeinträchtigt wird. Sollte es tatsächlich dazu kommen, müsstest du sogar die Rückschnittskosten komplett bezahlen.
Das kommt auf das Bundesland an, in dem du lebst. Solche Regelungen, die sich auf die Rechte und Pflichten in der Nachbarschaft beziehen, sind nämlich im jeweiligen Nachbarrechtsgesetz geregelt, und das ist Ländersache und nicht bundeseinheitlich geregelt.
Ich hatte bis vor kurzem auch so ein Problem und habe mich beim Rechtsanwalt informiert. Bei einem jungen Baum muss man bei der Pflanzung darauf achten, dass der Abstand gross genug ist und bei einem alten Baum, der sogar schon älter als 5 oder 10 Jahre ist und der Nachbar nie was zu bemängeln hatte, ist ein Einspruch verjährt. Ansonsten hat er das Recht auf Beseitung.
immer gleich zum rechtsanwalt? wie wärs mal mit verhandeln?
Literatur: Fischer u.a.: Das Harvard-Konzept.
Literatur: Fischer u.a.: Das Harvard-Konzept.