Bis wieviel stammdurchmesser darf ich nun ohne genehmigung Fällen?
Stammdurchmesser 40 cm
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Es kommt zwar auf die Gemeinde oder Stadt an, aber allgemein lässt sich wohl folgendes sagen: Für Bäume ab 25/30 cm Durchmesser oder einem Umfang von rund 70 bis 90 cm Umfang, gemessen in ungefähr 1,50 m Höhe, muss eine Fällgenehmigung beantragt werden. Mit Deinem 40 cm-Durchmesser-Gewächs liegst Du auf jeden Fall darüber. Also zügig Kontakt zum örtlichen Rathaus/Naturschutzreferat/Bauamt oderwieauchimmerdasbeiDirheißt aufnehmen. Denn ab 01.03. (bis 30.09.) darf gar nichts gefällt werden bzw. nur in Ausnahmefällen. Das wird knapp.