Samuel Pfeiffer
Eine Auslandsrechnung war ewig mit der Post unterwegs. Die Zahlungsfrist ist bereits mit Ankunft überschritten. Und nun?
Antworten (4)
Zahle einfach. Solche Fristen gelten immer erst mit Ankunft der REchnung, daher ist es einfach ein formaler Fehler, der dich nicht interessieren muss. Wahrscheinlich ist auch schon eine Mahnung unterwegs, die kannst du nach Zahlung dann getrost ignoreieren.
Es könnte sein - je nach Vertrag eben, nach den Konditionen, in die Du eingewilligt hast -, dass Du jetzt Strafe zu zahlen hast. Auch möglich ist, dass dein Gegenüber kulant und die Sache schon mit einer freundlichen Nachricht aus der Welt geschaffen ist.
Einfach bezahlen, würde ich sagen. So schnell wie möglich. Solange keine Mahnung angekommen ist, ist alles noch im "grünen" Bereich. Aber welcher Verkäufer oder Versender arbeitet denn noch mit der Post? Gibt es denn keinen anderen Kommunikationsweg?