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Gast

Eine mündliche Vereinbarung wurde kurzfristig vom Auftraggeber einseitig zu meinen Ungunsten geändert. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz des dabei entgangenen Honorars?

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Antworten (3)
Dr.Sloane
Nein, wer sich so unklar ausdrückt hat keinen Anspruch
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hphersel
Nur wenn Du diesen Schaden bzw die Änderung bzw den mündlichen Vertrag beweisen kannst (Zeugen?), ansonsten hast Du schlechte Karten.
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Haas.Ka
Schadensersatz? Welchen Schaden hast Du denn erlitten? Noch Schmerzensgeld gefällig? Dann ab in die USA.
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