einspruchzeit
ich habe eine klageschrift erhalten und habe Einspruch eingelegt. Wieviele Wochen habe ich für die Begründung?
Mfg
F.
Mfg
F.
Antworten (3)
Wenn du etwa so Einspruch eingelegt hast:
"Hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom...... Einspruch. Begründung folgt",
dann hast du erst einmal Zeit gewonnen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange du dir Zeit lassen kannst für eine Begründung, aber erfahrungsgemäß spätestens nach 4 Wochen hakt die Behörde nach.
Immerhin können diese 4 Wochen reichen, z.B. bei Punkten in Flensburg, dass diese verjähren, bevor neue Punkte dazukommen.
"Hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom...... Einspruch. Begründung folgt",
dann hast du erst einmal Zeit gewonnen. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange du dir Zeit lassen kannst für eine Begründung, aber erfahrungsgemäß spätestens nach 4 Wochen hakt die Behörde nach.
Immerhin können diese 4 Wochen reichen, z.B. bei Punkten in Flensburg, dass diese verjähren, bevor neue Punkte dazukommen.
@bh_roth ... Geht nicht mehr. Es gilt für die Verjährung seit einiger Zeit der Tag des Regelverstosses. Prozess rauszögern ist nicht mehr möglich ...
@skorti: Danke, das wusste ich nicht. Und ich verstehe es auch nicht (ok, ich muss es nicht verstehen), denn zu dem Zeitpunkt steht der "Täter" ja noch nicht fest.