Verfügung
Heute habe ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, der wie ich soeben erfahren habe,abgelehnt wurde.
Nun meine Frage.. Wird der Antragsgegner über diese ablehnung auch bescheid bekommen und darüber informiert werden das ein Antrag gestellt wurde und abgelehnt würde oder kriegt dieser eigentlich nur die Verfügung wenn sie denn bewilligt wurden wäre zugestellt?
Lg
Nun meine Frage.. Wird der Antragsgegner über diese ablehnung auch bescheid bekommen und darüber informiert werden das ein Antrag gestellt wurde und abgelehnt würde oder kriegt dieser eigentlich nur die Verfügung wenn sie denn bewilligt wurden wäre zugestellt?
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