Einziehung von Forderungen der Bundesangentur für Arbeit
Mein Sohn hat einen Freund versehentlich verletzt.Sein Freund hätte eig im Januar seinen Wehrdienst anfangen sollen, konnte diesen wegen der Verletzung erst im April antreten. Die Agentur für Arbeit hat seinen Lebensunterhalt gezahlt. Er bekam ein Schreiben von der Agentur, er solle die Kosten, zurückzuzahlen. Muss er die volle Summe (daher für alle 3 Monate) zurückzahlen, obwohl sein Freund bloß 2 Wochen krankgeschrieben war und sich in der Zwischenzeit einen Nebenjob hätte suchen können?