Erbrecht, nach fast 10 Jahren
Meine Mutter ist vor 9Jahren gestorben.
Mein Vater hat damals als Alleinerbe (Berliner Testament) ein Grundstück von ihr geerbt. Dieses möchte er nun Verkaufen um uns Kindern einen mittleren Geldbetrag als Erbe der Mutter zukommen zu lassen.
Kann das Sozialamt im Pflegefall das Geld zurückfordern?
Mein Vater hat damals als Alleinerbe (Berliner Testament) ein Grundstück von ihr geerbt. Dieses möchte er nun Verkaufen um uns Kindern einen mittleren Geldbetrag als Erbe der Mutter zukommen zu lassen.
Kann das Sozialamt im Pflegefall das Geld zurückfordern?
Antworten (2)
Nach meiner Auffassung ja.
Du hättest trotz Berliner Testament damals Deinen Pflichtteil einfordern können. Das hast Du damals nicht gemacht, das ehrt Dich eigentlich. Inzwischen sind alle Fristen lange abgelaufen, die Sache ist durch. Du hast keinen Anspruch auf das Erbe Deiner Mutter.
Wenn also Dein Vater das verkauft und es Euch Kindern zukommen lässt, dann ist das nicht mehr das Erbe der Mutter sondern das Geschenk des Vaters. Und das kann das Sozialamt innerhalb von zehn Jahren zurückfordern, wenn Dein Vater zum Sozialfall wird.
Du hättest trotz Berliner Testament damals Deinen Pflichtteil einfordern können. Das hast Du damals nicht gemacht, das ehrt Dich eigentlich. Inzwischen sind alle Fristen lange abgelaufen, die Sache ist durch. Du hast keinen Anspruch auf das Erbe Deiner Mutter.
Wenn also Dein Vater das verkauft und es Euch Kindern zukommen lässt, dann ist das nicht mehr das Erbe der Mutter sondern das Geschenk des Vaters. Und das kann das Sozialamt innerhalb von zehn Jahren zurückfordern, wenn Dein Vater zum Sozialfall wird.