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Gast

Erbrecht, nach fast 10 Jahren

Meine Mutter ist vor 9Jahren gestorben.
Mein Vater hat damals als Alleinerbe (Berliner Testament) ein Grundstück von ihr geerbt. Dieses möchte er nun Verkaufen um uns Kindern einen mittleren Geldbetrag als Erbe der Mutter zukommen zu lassen.
Kann das Sozialamt im Pflegefall das Geld zurückfordern?
Frage beantworten Frage Nummer 3000263524 Frage melden

Antworten (2)
ingSND
Nach meiner Auffassung ja.
Du hättest trotz Berliner Testament damals Deinen Pflichtteil einfordern können. Das hast Du damals nicht gemacht, das ehrt Dich eigentlich. Inzwischen sind alle Fristen lange abgelaufen, die Sache ist durch. Du hast keinen Anspruch auf das Erbe Deiner Mutter.
Wenn also Dein Vater das verkauft und es Euch Kindern zukommen lässt, dann ist das nicht mehr das Erbe der Mutter sondern das Geschenk des Vaters. Und das kann das Sozialamt innerhalb von zehn Jahren zurückfordern, wenn Dein Vater zum Sozialfall wird.
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PezzeyRaus
"Erbrecht, nach fast 10 Jahren"
Ehrlich, das muss ein echt mieses Zeug gewesen sein, dass man nach fast 10 Jahren noch erbrechen muss...
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