vonjwd
Gilt eine im Grundbuch eingetragene Vereinbarung für alle Zeiten?
Ein Zweifamilienhaus wurde von zwei miteinander verwandten Parteien vor dem 2. Weltkrieg gebaut. Es wurde grundbuchlich vereinbart, dass das Eigentum niemals geteilt werden darf. Im Falle eines Verkaufs soll die jeweils andere Partei ein Vorkaufsrecht haben. Inzwischen sind alle damals Beteiligten längst gestorben und die Enkelgeneration besitzt das Haus in Form von zwei Erbengemeinschaften. Ist die Bedingung, das Haus dürfe niemals geteilt werden, noch gültig?
Antworten (3)
M.E. dürfen die Erben mit dem Haus machen, was sie wollen, auch eine Grundbucheintragung ändern lassen, wenn sich alle einig sind und kein Widerspruch zu erwarten ist.
Ganz so kann es nicht sein, ohne es wirklich belegen zu können. Wenn ein lebenslanges Wohnrecht für eine Person im Grundbuch eingetragen ist, kann ein neuer Besitzer sich nicht darüber hinwegsetzen, ob er die Immobilie nun gekauft oder geerbt hat.
@ bh_roth
Der angeführte Grund entfällt inzwischen. Das hatte ich aber in meiner Antwort indirekt impliziert.
Der angeführte Grund entfällt inzwischen. Das hatte ich aber in meiner Antwort indirekt impliziert.