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Damit ein Wohnrecht gesetzeswirksam eingefordert werden kann, ist unbedingt ein Eintrag im Grundbuch erforderlich. Andernfalls kann das Wohnrecht im Streitfall nicht eingefordert werden. Nur ein Notar kann diese Eintragung vornehmen. Neben dem Wohnrecht k
Wenn man keine böse Überraschung erleben will, so muss man das Wohnrecht in das Grundbuch eintragen. So ist dem Berechtigtem sicher, dass ihm dieses Wohnrecht auch nicht durch Veräußerung der Immobilie entzogen werden kann. Besonders kommt das notariell b
Ja, ein Wohnrecht muss im Grundbuch eingetragen werden. Es ist durchaus möglich, dass ein Haus veräußert wird, unter der Prämisse, dass das Wohnrecht für Herr oder Dame X erhalten bleibt. Wäre das Wohnrecht nicht notariell beglaubigt und im Grundbuch eing
Es muss nicht eingetragen werden, aber es ist dringend anzuraten. Ein Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, d.h. alls was im Grundbuch steht oder eben auch nicht, gilt als gegeben. Erhält also jemand einen Anspruch durch Eintrag ins Grundbuch, dass kann eine Hypothek, eine Grundschuld, ein Kauf usw. sein, kann niemand dessen Recht nicht im Grundbuch vermerkt ist, seinen Anspruch durchsetzen. Im Klartext. Ohne Eintragung des Wohnrechts ist es nichts werrt, weil rechtlich nicht durchsetzbar.