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EU Führerschein in Deutschland gültig

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wendy
Ing, es kann folgendes sein: Einem Fahrer wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sagen wir für ein Jahr. Er kann vor Ablauf dieses Jahres keinen neuen Führerschein machen. Wenn dieser Fahrer sich jetzt beruflich bedingt ein Jahr (mit Hauptwohnsitz) im europäischen Ausland aufhält, und dort einen neuen Führerschein macht, dann kann er mit diesem Führerschein, nach Ablauf der Zeit des Fahrverbotes in Deutschland, mit diesem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren.
Wenn ich mich da irre- vielleicht hast du da einen Link zu einer entsprechenden Verordnung?
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