kreaktiv
Fahrerflucht ohne es gemerkt zu haben - wie verteidigen?
Ich hab am WE anscheinend beim Ausparken ein anderes Auto angefahren und wurde von Fußgänger wohl gesehen. Selbst habe ich es nicht mitgekriegt, gehört was auch immer und bin weiter gefahren. Im Netz wie z.B hier: http://www.fahrerflucht.org/nicht-bemerkt/#Auto-angefahren-und-nicht-bemerkt steht dass der Tatbestand einer Fahrerflucht nicht vorliegt, wenn man es nicht bemerkt hat. Wie kann ich das dann glaubwürdig erscheinen lassen schließlich kann das jeder von sich behaupten, aber bei mir war das tatsächlich so
Antworten (21)
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man es kaum überhören kann, wenn man ein anderes Auto anfährt, oder wenn man selbst angefahren wird. Du kannst dich darauf berufen, verkehrsuntüchtig zu sein, aber das macht die Sache auch nicht besser. Augen zu und durch.
Hmmm, mit nicht bemerkt wirst du nicht weit kommen. Aber der Fantasie sind im Anhörungsbogen den du sicher in der nächsten Zeit von den Cops bekommen wirst ja keine Grenzen gesetzt.
Allerdings solltest du deine Haftpflichtversicherung schon mal in Kenntnis setzen das da irgendwas passiert ist bzw. könnte.
Allerdings solltest du deine Haftpflichtversicherung schon mal in Kenntnis setzen das da irgendwas passiert ist bzw. könnte.
Auch hier stellt sich wieder die Frage, warum jemand, der die Situation eindeutig schildert, noch zusätzlich einen Link anbietet, der über das, was er schon geschildert hat, etwas aussagt. Warum also die Frage, wenn er schon alles weiß? Warum sollte ich diesen link anklicken? Was ist darin der Mehrwert? Die Frage allein ohne Link wäre doch schon völlig ausreichend gewesen.
Ähemm auch bei der Haftpflichtversicherng angeben, hast du nicht bemerkt. wird dir aber auch keiner glauben denn jeden noch so kleinen "Ruckler" merkst du immer. Das Popometer ist nicht zu manipulieren.
Ich denke hier an ein Wort, das fängt mit A an und hört mit T auf. Alles andere ist vergebene Liebesmüh, Dir werden die schönsten Umschreibungen nix helfen denke ich.
Wenn der "Unfallgegner" dann noch ein Gutachten zückt und die Sache über die berühmten 1300 Öre kostet.. ohje...
Und den Vorrednern muss ich Recht geben, sowas bemerkt man immer.... Nur wenn man voll zugedröhnt ist, würde man nix merken.... also haue alle Ausreden auf den Müll und such Dir professionelle Hilfe.
D.
Wenn der "Unfallgegner" dann noch ein Gutachten zückt und die Sache über die berühmten 1300 Öre kostet.. ohje...
Und den Vorrednern muss ich Recht geben, sowas bemerkt man immer.... Nur wenn man voll zugedröhnt ist, würde man nix merken.... also haue alle Ausreden auf den Müll und such Dir professionelle Hilfe.
D.
Falls du es wirklich nicht bemerkt hast, dann kannst du deswegen auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Anforderungen diesbezüglich sind aber sehr streng. Die Staatsanwaltschaft müsste ein Gutachten darüber einholen, ob du es hättest bemerken müssen.
Ich würde dir raten, zu einem Anwalt zu gehen, denn falls du wegen Unfallflucht verurteilt wirst, kann dich die Versicherung bis zu einem Betrag von 5000€ in Regrss nehmen wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht.
Ich würde dir raten, zu einem Anwalt zu gehen, denn falls du wegen Unfallflucht verurteilt wirst, kann dich die Versicherung bis zu einem Betrag von 5000€ in Regrss nehmen wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht.
Ein "Kollege", der bei der gleichen Firma LKW gefahren ist wie ich damals, wurde mal wegen Fahrerflucht angezeigt. Er hatte mit dem Anhänger seines 40to-LKW (Wechselbrücke aus Stahl) beim Abbiegen einen Lichtmast touchiert. Dem konnte ich (und der Staatsanwalt) glauben, dass er nichts davon mitbekommen hat. Mir ist im Wienerwald ein PKW unter den Anhänger gerauscht und verstarb noch am Unfallort. Vorn in der Fahrerkabine kam von diesem Unfall nur ein kleiner Schubs an.
Unter Umständen kann man einen Unfall oder eine Berührung also nicht mitbekommen. Aber bei einem PKW? Beim Ausparken? Ohne dass da laute Fahrgeräusche oder sich heftig bewegende Aufbauten dazukommen? Das wird schwer, sich da herauszureden.
.
Vielleicht schaffst du ja eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlen einer vom Staatsanwalt festzulegenden Strafe. Dein Anwalt wird dich da beraten.
Unter Umständen kann man einen Unfall oder eine Berührung also nicht mitbekommen. Aber bei einem PKW? Beim Ausparken? Ohne dass da laute Fahrgeräusche oder sich heftig bewegende Aufbauten dazukommen? Das wird schwer, sich da herauszureden.
.
Vielleicht schaffst du ja eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlen einer vom Staatsanwalt festzulegenden Strafe. Dein Anwalt wird dich da beraten.
Der Schwachpunkt bei dieser Argumentation ist, dass der Fußgängerzeuge den Lärm bestätigen müsste. Ich würd's lassen und mich einsichtig zeigen, das ist die beste Strategie. Da kann ein subjektives Nichtbemerken als strafmindernd gewertet werden.
rayer,
wenn kreativ wirklich seine Musikanlage so laut eingestellt hätte, dass er deswegen nichts gehört hat, hätte er das erwähnt oder die Frage nicht gestellt, sagt mein GMV. Also ist es unlauter, ihn auf dieses Glatteis zu schicken, weil er dort einbrechen wird. Unehrlichkeit wird schnell erkannt.
Mein letzter Crash war, als ich aus einer sehr engen Parklücke herausfahren wollte und das hintere Fahrzeug touchiert habe. Das hat einen Riesenlärm verursacht, so dass sich dachte, dessen ganze Vorderfront wäre eingedrückt. Bei näherem Hinsehen hat sich gezeigt, dass nichts passiert war, außer das beim Kennzeichen ein Buchstabe etwas eingedrückt war. Ich spiele mich nicht als Experte auf, aber Verkehrsexperten bei Gericht können so etwas recht gut beurteilen.
wenn kreativ wirklich seine Musikanlage so laut eingestellt hätte, dass er deswegen nichts gehört hat, hätte er das erwähnt oder die Frage nicht gestellt, sagt mein GMV. Also ist es unlauter, ihn auf dieses Glatteis zu schicken, weil er dort einbrechen wird. Unehrlichkeit wird schnell erkannt.
Mein letzter Crash war, als ich aus einer sehr engen Parklücke herausfahren wollte und das hintere Fahrzeug touchiert habe. Das hat einen Riesenlärm verursacht, so dass sich dachte, dessen ganze Vorderfront wäre eingedrückt. Bei näherem Hinsehen hat sich gezeigt, dass nichts passiert war, außer das beim Kennzeichen ein Buchstabe etwas eingedrückt war. Ich spiele mich nicht als Experte auf, aber Verkehrsexperten bei Gericht können so etwas recht gut beurteilen.
Ist mir die Tage auch passiert, beim rückwärts Einparken ebend mit der Hängerkupplung das vordere Kennzeichen vom Stadtwerke Auto "berührt". war noch nicht mal ne Delle drin, aber selbst das hab ich gemerkt. Polizei geholt, 30€ Ticket und ne 3/4 std Zeit verschwendet.
Versicherung gemeldet und ne Std später Rückruf das die Stadtwerke auf ne Regulierung verzichten da ja kein Schaden entstanden war.
Versicherung gemeldet und ne Std später Rückruf das die Stadtwerke auf ne Regulierung verzichten da ja kein Schaden entstanden war.
rayer,
bislang war dieser Thread sachlich und friedlich, aber ich glaube, es kippt gerade (wie so oft). Ciao.
bislang war dieser Thread sachlich und friedlich, aber ich glaube, es kippt gerade (wie so oft). Ciao.
Weil ich damals immer ein Beulenfreies Auto haben wollte (hatte einen der ersten Seat Ibiza Cupra TDI) hab ich locker über 1000€ bezahlt um die Beulen wegzumachen die mir andere beim Parken in der Parklücke mal ebend beim Türaufmachen reingehauen haben, das int. keinen mehr. "hat ja keiner gesehen", die Arschlöcher, soll sie der Teufel holen...
@ rayer
So schnell bin ich nicht beleidigt. Mir gehen auch nicht die Argumente aus. Mein Punkt war der, dass der Fragesteller Argumente sucht, wie er aus der Sache heil herauskommt. Ihn dann zu möglichen Falschaussagen zu animieren, halte ich nicht für hilfreich. Natürlich kann er die Musik laut gestellt haben, aber das müsste der Zeuge bestätigen können, sonst wird es ein Rohrkrepierer. So und nicht anders habe ich das geschrieben.
So schnell bin ich nicht beleidigt. Mir gehen auch nicht die Argumente aus. Mein Punkt war der, dass der Fragesteller Argumente sucht, wie er aus der Sache heil herauskommt. Ihn dann zu möglichen Falschaussagen zu animieren, halte ich nicht für hilfreich. Natürlich kann er die Musik laut gestellt haben, aber das müsste der Zeuge bestätigen können, sonst wird es ein Rohrkrepierer. So und nicht anders habe ich das geschrieben.
Richter sind ein eingebildetes Völkchen, das jeden Morgen ihre Weisheit mit einer goldenen Spachtel zu sich nimmt.
So ein Amok-Pinguin wird dir dann schon beibringen was du mitbekommen hast.
So ein Amok-Pinguin wird dir dann schon beibringen was du mitbekommen hast.
Ganz einfach: Wenn man als Autofahrer einen Blechschaden verursacht, hinterlässt der Spuren am eigenen Fahrzeug. Wenn man keine findet, kann man sicher sein, keinen Blechschaden verursacht zu haben.
P.S. Dir fehlt Celsete zum Zoffen, stimmt's?
P.S. Dir fehlt Celsete zum Zoffen, stimmt's?
Gemerkt oder nicht, ich ärgere mich auch über jede Beule, die ich nach dem Einkaufen an meinem Auto finde. Im Zweifelsfall steige ich mal aus und sehe nach! Ich kann auch nur sagen ab zum Anwalt und besser keine fadenscheinigen Ausreden, kommt bei Richtern nicht so gut!
Das hatte ich vor etwa 3 Wochen. Es ist einfach ärgerlich, wenn man zurückkommt, und keinen Verursacher findet. Ich kann mir hier nicht vorstellen, dass das unbemerkt geblieben war, denn es muss schon ziemlich eng zugegangen sein.
.
Aber- Glück im Unglück: Der Stoßfänger wird eh noch dieses Jahr lackiert, wegen ein paar Schrammen auf der anderen Seite (vom Vorbesitzer). Trotzdem- das hätte mir ja auch bei einer tadellosen Stoßstange passieren können.
.
Aber- Glück im Unglück: Der Stoßfänger wird eh noch dieses Jahr lackiert, wegen ein paar Schrammen auf der anderen Seite (vom Vorbesitzer). Trotzdem- das hätte mir ja auch bei einer tadellosen Stoßstange passieren können.
Einatmen ... Ausatmen ... Einatmen ... Ausatmen ...
Ich gehe ja auch nicht unbedingt den Diskussionen aus dem Weg, aber es gibt Diskussionen, die muss man nicht führen.
Sollte man sich wirklich in die Haare geraten, weil so ein Werbehonk mal wieder Reklame für so eine dusslige Internetseite machen will?
Vor 6 Wochen war es diesem "Kreativ"-Kopp neu, dass man bei Bagatellschäden keine Polizei rufen muss, aber er war durchaus in der Lage einen Link in die Fragestellung einzubinden.
Jetzt stellt er wieder eine Verkehrsfrage um einen, dem Aufbau nach, Link zum gleichen Anbieter zu posten.
Lasst diesen Werbemüll doch einfach unkommentiert stehen oder meldet ihn.
Ich gehe ja auch nicht unbedingt den Diskussionen aus dem Weg, aber es gibt Diskussionen, die muss man nicht führen.
Sollte man sich wirklich in die Haare geraten, weil so ein Werbehonk mal wieder Reklame für so eine dusslige Internetseite machen will?
Vor 6 Wochen war es diesem "Kreativ"-Kopp neu, dass man bei Bagatellschäden keine Polizei rufen muss, aber er war durchaus in der Lage einen Link in die Fragestellung einzubinden.
Jetzt stellt er wieder eine Verkehrsfrage um einen, dem Aufbau nach, Link zum gleichen Anbieter zu posten.
Lasst diesen Werbemüll doch einfach unkommentiert stehen oder meldet ihn.
Ja das Gericht prüft ob der Tatbestand vorliegt, dass es tatsächlich so der Fall war. Der Anwalt meinte, die Staatsanwaltschaft wird beweisen müssen, das bei dem beschriebenen Umstände ich im Normalfall den Unfall hätte mitkriegen müssen. Wenn das geschehen ist, dann erwartet mir eine Geldstrafe..Wir werden das dann als fahrlässig geltend machen (was es in dem Fall auch ist), damit die Strafe nicht zu hoch bewertet wird und die Haftpflicht auch aufkommt
Meine erste Frage: Woher weißt du denn, dass das passiert ist wenn du es nicht mitbekommen hast?
Ich glaube nicht, dass die Polizei so schnell ist. Und wenn kein Schaden ist ist das doch Aussage gegen Aussage oder nicht?
Ich glaube nicht, dass die Polizei so schnell ist. Und wenn kein Schaden ist ist das doch Aussage gegen Aussage oder nicht?