Kann nach Aussprache einer Ordnungswidrigkeit noch eine Anzeige erfolgen?
Hallo,
ich habe versehentlich den Seitenspiegel eines Autos abgefahren. Da ich dringend zu einem Termin musste, habe ich erst nach 30 Minuten die Polizei informiert. Zwischenzeitlich hatte mich ein Passant schon bei der Polizei gemeldet, wie mir der Beamte später mitteilte. Daher bestand der Tatverdacht einer Fahrerflucht. Vor Ort habe ich dann eine Ordnungswidrigkeit verhängt bekommen. Jetzt habe ich aber durch den ganzen Stress nicht mitbekommen, ob das damit erledigt ist. Könnte mir noch eine Anzeige wegen Fahrerflucht drohen?
ich habe versehentlich den Seitenspiegel eines Autos abgefahren. Da ich dringend zu einem Termin musste, habe ich erst nach 30 Minuten die Polizei informiert. Zwischenzeitlich hatte mich ein Passant schon bei der Polizei gemeldet, wie mir der Beamte später mitteilte. Daher bestand der Tatverdacht einer Fahrerflucht. Vor Ort habe ich dann eine Ordnungswidrigkeit verhängt bekommen. Jetzt habe ich aber durch den ganzen Stress nicht mitbekommen, ob das damit erledigt ist. Könnte mir noch eine Anzeige wegen Fahrerflucht drohen?
Antworten (3)
Unfallflucht (auch Fahrerflucht) bezeichnet das unerlaubte Entfernen eines Verkehrsteilnehmers vom Unfallort nach einem von ihm verschuldeten Verkehrsunfall.
Dessen hast du dich schuldig gemacht. Es gibt eine Anzeige, dann äusserst du dich, dann wird die Anzeige entweder wegen geringer Schuld eingestellt (unwahrscheinlich) oder aber du wirst verurteilt zu einer "Fahrerflucht in minderschwerem Fall" (wahrscheinlich).
Man muss halt dort bleiben und warten, bis der Eigentümer zurückkommt. Selbst ein Zettel an der Windschutzscheibe mit deinem Schuldanerkenntnis und deinen Daten reicht nicht aus. Und selbst dazu hat es bei dir ja wohl nicht gereicht.
Dessen hast du dich schuldig gemacht. Es gibt eine Anzeige, dann äusserst du dich, dann wird die Anzeige entweder wegen geringer Schuld eingestellt (unwahrscheinlich) oder aber du wirst verurteilt zu einer "Fahrerflucht in minderschwerem Fall" (wahrscheinlich).
Man muss halt dort bleiben und warten, bis der Eigentümer zurückkommt. Selbst ein Zettel an der Windschutzscheibe mit deinem Schuldanerkenntnis und deinen Daten reicht nicht aus. Und selbst dazu hat es bei dir ja wohl nicht gereicht.
Wenn die eine Ordnungswidrigkeit festgestellt haben, ist die Sache damit erledigt. Man wird nie wegen einem Delikt zweimal belangt.
Und nächstesmal rufst du wenigstens bei der Polizei an und sagst, du kämst später vorbei. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Stechus liest du jetzt nur noch die Überschriften?
Und nächstesmal rufst du wenigstens bei der Polizei an und sagst, du kämst später vorbei. Dann bist du auf der sicheren Seite.
Stechus liest du jetzt nur noch die Überschriften?
Fahrerflucht ist eine Straftat nach StGB 142. Die Polizisten haben kein Wahlrecht. Meine Annahme war daher, dass eine Ordnungswidrigkeit wegen Gefährdung des Strassenverkehrs (oder etwas Ähnliches) festgestellt wurde. Die Fahrerflucht sehe ich als (weiteres) und davon unabhängiges Delikt.
Abe du hast mich verunsichert, 100%-ig sicher bin ich mir da auch nicht. Was macht dich so sicher, Elfi?
Abe du hast mich verunsichert, 100%-ig sicher bin ich mir da auch nicht. Was macht dich so sicher, Elfi?