Alle Fragen von "DaveBorlisc"
Alle Antworten von "DaveBorlisc"
Standgebühr obwohl Werkstatt Reparaturauftrag rausgezögert und nicht ausgeführt hat
Normalerweise muss man Standgebühren nur dann zahlen, wenn man sein Auto nach der Reparatur nicht direkt abholt.
In deinem Fall hat aber die Werkstatt die Reparatur zeitlich verzörgert. Dich bertrifft keine Schuld und daher musst du auch nicht die Standgebühr zahlen!
Habe hierzu auch einen interessanten Artikel gefunden:
http://www.helpster.de/standgebuehren-in-der-werkstatt-was-sie-beachten-sollten_108185
Fahrerflucht ohne es gemerkt zu haben - wie verteidigen?
Falls du es wirklich nicht bemerkt hast, dann kannst du deswegen auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Die Anforderungen diesbezüglich sind aber sehr streng. Die Staatsanwaltschaft müsste ein Gutachten darüber einholen, ob du es hättest bemerken müssen.
Ich würde dir raten, zu einem Anwalt zu gehen, denn falls du wegen Unfallflucht verurteilt wirst, kann dich die Versicherung bis zu einem Betrag von 5000€ in Regrss nehmen wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht.