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Fahrtkostenerstattung nach Vorstellungsgespräch für Azubi-Stelle

Guten Abend! Ich habe mich bei mehreren Stellen für eine Ausbildungsstelle beworben, darunter auch in Oberkirch, wo ich 2 Mal zu Vorstellungsgesprächen eingeladen wurde. Da ich in Frankfurt wohne und Oberkirch nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, habe ich für beide Termine ein Auto gemietet. Beim 2. Gespräch hat man mir abgesagt. Vor kurzem habe ich per Post Antrag auf Fahrtkostenerstattung gestellt. Man hat mir geantwortet, dass sie meine Daten gelöscht hätten und deswegen keine Fahrtkostenerstattung möglich wäre.
Auf der Suche nach einem Ausbildungsplätze bin ich fast 1000 km quer durch Deutschland gefahren. Nach Oberkirch bin ich mehrere Hundert Km gefahren. Ich habe nur die gesetzlichen Km-Pauschale beantragt, nicht die Mietkosten für den Wagen. Da ich kein Einkommen habe, bin ich auf die Fahrtkostenerstattung angewiesen. Deswegen möchte ich die Absage nich ohne weiteres hinnehmen. Deswegen hier meine Fragen:
1. Wenn ein Unternehmen nicht von vornherein die Fahrtkostenerstattung ablehnt, besteht ein Anspruch darauf?
2. Gibt es eine Frist, nach der die Erstattungsansprüche verfallen? Ich habe gelesen, dass man bis zu 3 Jahre danach den Antrag stellen kann. Bei mir liegen die Vorstellungsgespräche ca. 3 Monate zurück.
Frage beantworten Frage Nummer 3000102568 Frage melden

Antworten (4)
mimas
Das ist nicht ganz so einfach und hängt immer vom Einzelfall ab. Bei einer Initiativ- oder Blindbewerbung oder einer Bewerbung aufgrund eines Vermittlungsvorschlages der Agentur für Arbeit bekommen Sie die Kosten nicht ersetzt. Reisen Sie auf Einladung des potenziellen Arbeitgebers an. bekommen Sie die notwendigen Kosten erstattet. ABER: Der Arbeitgeber darf im Einladungsschreiben die Kostenübernahme für die Anreise ganz ausschliessen. dann müssen Sie die Anreise selbst bezhalen. Wichtig ist also, was im Einladungsschreiben steht. Und Empfehlung für zukünftige Fälle: Vorher schriftlich bestätigen lassen, dass Fahrkosten übernommen werden.
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StechusKaktus
Nicht kirre machen lassen. Ing hat Recht.

Wird keine Regelung dazu getroffen, welche Kosten, die für die Anreise zum Vorstellungsgespräch anfallen, vom Arbeitgeber übernommen werden, besteht ein gesetzlicher Anspruch des Bewerbers auf Erstattung der erforderlichen Vorstellungskosten (gemäß § 670 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB).

Der gesetzliche Erstattungsanspruch greift jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber den Bewerber ausdrücklich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen hat oder dessen Bitte um ein persönliches Kennenlernen nachkommt. Denn nicht immer ist es der Arbeitgeber, der ein persönliches Gespräch vorschlägt.

Beim beschriebenen Sachverhalt ist es ja wohl so, dass der Bewerber eingeladen wurde. Also gilt BGB 670.
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DerDoofe
„Nach Oberkirch bin ich mehrere Hundert Km gefahren.“
Es gibt in Deutschland keinen Ort, der nur erreichbar ist, wenn man ‚mehrere Hundert Km’ mit dem Auto fährt.
Es wird in überschaubarer Nähe von Oberkirch einen Bahnhof geben. Denkende Menschen benutzen den Zug.
Für den weiteren Weg gibt es Taxen. Die Benutzung eines Mietwagens ist lebensfremd. Gleiches gilt für die zweite Fahrt. Welcher Arbeitgeber lässt einen Bewerber ein zweites Mal ‚mehrere Hundert Km’ anreisen, um ihm eine Absage zu erteilen? Um erneut 30 Cent pro Kilometer zu bezahlen. Mehr gibt es nicht, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Die Verjährungsfrist läuft drei Kalenderjahre. Sie beginnt am 01. Januar des auf die Entstehung der Forderung folgenden Kalenderjahres.

„Und Deine Empfehlung, sich das schriftlich bestätigen zu lassen, wird bestenfalls kopfschüttelnd ignoriert und hat in einem nicht unerheblichen Anteil die Folge, dass man wieder ausgeladen wird.“ Mal eine einfache Richtigstellung:
Was sich ein Arbeitgeber von einem Bewerber gefallen lassen muss, regelt der Arbeitsmarkt. Zurzeit haben die Arbeitgebergaaanz schlechte Karten. Die meisten können sich schon freuen, wenn sie eine Bewerbung zu sehen bekommen. Und Bewerbungen um einen Ausbildungsplatz werden mit Gold aufgewogen.
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Skorti
Solange er kein besonders abgelegenes Oberkirch und besonders östliches Frankfurt meint, ist der Bahnhof nicht nur in der Nähe von Oberkirch, sondern mitten drin.

Die Verbindung ist für ca. 80,00 Euro und 6,5 Stunden im Nahverkehr oder 120,00 Euro in 4 Stunden mit ICE zu erreichen. Also kein Problem.

Der Routenplaner zeigt ca. 200 km an, für beide Strecken zahlt der Arbeitgeber also pauschal auch ca. 120,00 Euro.
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