Joachimspieltes
Was muss ich als Arbeitnehmer in Sachen Fahrtkostenerstattung beachten? Welche Unterlagen muss ich sammeln? Bin Berufseinsteiger.
Antworten (8)
Wenn es um die Berechnung bei der jährlichen Steuerabrechnung geht: Google hilft! Die Pauschale wird mit 30 Cent pro gefahrenem Kilometer (hin und zurück) berechnet. Nicht in die Abrechnung fallen Krankheits- und Urlaubstage sowie Tage, die man nicht im Betrieb verbracht hat.
@DasHoernchen: Nicht "hin und zurück"! Bei der Berechnung der Fahrtkostenpauschale darf nur die einfache Fahrtstrecke genommen werden.
Eine Fahrtkostenrückerstattung muss immer belegt werden. Das Finanzamt wird niemals einen aus der Luft gegriffenen Betrag sofort genehmigen. Man sollte also stets die Rechnungen von z. B. Reisekosten, welche durch Bus- oder Bahnfahrten entstehen, aufbehalten, dass man sie dem Finanzamt vorlegen soll. Alternativ kann man die Anzahl der Kilometer bis hin zur Arbeitsstelle auch einfach mit 30 Cent pro Kilometer angeben.
man muss wenn man mit der bahn pendelt sich einen schein bei der DB holen mit der strecke also abfahrtspunkt und haltestelle des arbeitsplatzes und lässt diesen dann vom arbeitgeber absegnen .Beim Auto ist es wichtig ob man eine fahrgemeinschaft gebildet hat ist dies nicht der fall die tankbelege sammeln und zum arbeitgeber bringen dieser erstattet dann einen prozentualen anteil ,der arbeitgeber ist nicht verpflichtet dies zu zahlen !
es kommt darauf an ob sie BAhn oder Auto fahren ,bei der bahn müssen sie sich an einem bahn schalter einen schein mit den jeweiligen bahnstationen austellen lassen und diese dann vom arbeitgeber absegnen lassen ,beim auto müssen sie die kassenbelege der tankstelle sammlen und diese dem arbeitgeber vorlegen dieser zahlt dann einen prozentsatz ,doch vorsicht ! der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ihnen fahrtkosten zu erstatten!
@MaG666: Das ist Blödsinn. Natürlich gilt das FÜR Hin- UND Rückweg. Sagt Dir WISO Sparbuch und auch diese Webseite: http://www.steuertipps.de/lexikon/k/kilometerpauschale
Bevor Du jemanden verbesserst, solltest Du Dich erst informieren.
Bevor Du jemanden verbesserst, solltest Du Dich erst informieren.
@DasHoernchen: Das bezieht sich doch nur auf Dienstfahrten. Wenn man einen Artikel verlinkt, sollte man erstmal lesen, was dort drin steht.
Du hast in deiner ersten Antwort ganz eindeutig den täglichen Arbeitsweg von zu Hause bis zur Arbeit angesprochen. Und die darauf enfallende Pendlerpauschale von 30 cent darf man eben nur den einfachen Weg in der Steuererklärung angeben.
Du hast in deiner ersten Antwort ganz eindeutig den täglichen Arbeitsweg von zu Hause bis zur Arbeit angesprochen. Und die darauf enfallende Pendlerpauschale von 30 cent darf man eben nur den einfachen Weg in der Steuererklärung angeben.
Auch die Steuertipps sehen es so wie mein Vorredner es darlegt. Es sind zwei Paar Schuhe, ob ich die regelmäßigen Fahrten zur Arbeitsstelle Im Rahmen der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetze oder ob ich Fahrtkosten für dienstlich motivierte sonstige Fahrten, etwa im Rahmen einer Dienstreise, absetzen will. Letzteres darf ich übrigens nur dann tun, wenn ich die Kosten nicht von meinem Arbeitgeber erstattet bekomme. Ersetzt er mir die Fahrtkosten, hatte ich ja keinen Aufwand, den ich ansetzen könnte.