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Skorti

Fake-News in den Medien

In der letzten Zeit waren die Fake-New ja immer in den Schlagzeilen. Gegen Fake-News soll gerichtlich vorgegangen werden können.
Aber wie soll zwischen Fake-New und einfach nur (richtig) schlechten Rechercheergebnissen unterschieden werden?
Sollte auch irgendeiner gegen für die Konkurrenz oder politischen Gegner positive Fake-News vorgehen können?
Frage beantworten Frage Nummer 3000069247 Frage melden

Antworten (11)
Skorti
Der Hintergrund:
Ein, hier nicht näher benanntes, konkurrierendes Online-Magazin berichtet über die von der IBD/TIIP in Amerika durchgeführte Umfrage zur "presidential approval".
Diese Umfrage hat es gegeben.

Trumps Politik wurde nur von 48% der Befragten abgelehnt. Dieses Angabe ist korrekt.

Nun kann man aufhören andere Werte anzusehen, was auf der genannten Quelle schwer fällt, da RealClearPolitics die Zahlen nebeneinander schreibt, und ausrechnen, dann müssen ja 52% dafür gewesen sein.
Das kann man auch als reißerischen Teaser auf der Startseite verwenden.
Man kann auch die vor den großen Teil des Bildschirms gehaltene Hand wegnehmen und lesen, dass es nur 42% mit Trumps Politik zufrieden sind und somit 10% keine Meinung habe.

Nennt man das jetzt Fake-News oder richtig miese Recherche?
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Skorti
Sicher kann Renate Künast gegen Medien vorgehen, die ihr falsche Aussagen in den Mund legen.
Aber wer würde gegen Medien vorgehen, die falsch positiv über einen Politiker berichten und so Stimmung machen?
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Dorfdepp
Gut, dass gegen Fake-News gerichtlich vorgegangen werden soll. Schlecht, dass niemand weiß, wie das gehen soll.

Bei schlecht recherchierten Nachrichten gibt es die Möglichkeit der Gegendarstellung. Bei Fake-News muss man vor Gericht den Vorsatz nachweisen.

Da wird es schwierig. Journalisten haben in der Regel Quellen, die sie nicht preisgeben müssen. Da wird kaum etwas an gerichtsverwertbaren Fakten herauskommen.

Schon immer seit Bestehen der Bundesrepublik haben CDU-nahe Medien andere Wahrheiten veröffentlicht als SPD-nahe Medien. Damit haben wir zu leben gelernt. In Zeiten der postfaktischen und alternativen Wahrheiten müssen wir lernen, uns zurechtzufinden, genauso wie wir lernen müssen, mit der bisher nie gekannten Informationsflut umzugehen. Ich sehe keine andere Möglichkeit.
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DerDoofe
Ja, ja, die Tücken der Beweislastverteilung ...
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Dorfdepp
@ ing793
Ich weiß, was du mit "Ergänzung" meinst. Das stimmt in diesem Fall aber nicht. Meine Formulierungen sitzen vielleicht nicht immer richtig. Ich hatte gemeint, dass ein Fake (oder nicht) vor Gericht bewiesen werden muss (von wem auch immer), bevor das Gericht ein Urteil fällen kann. Auch wenn ich das möglicherweise unscharf formuliert habe, sollte das klar gewesen sein. Die Beweislastverteilung hatte ich dabei nicht im Sinn, aber das ändert nichts an meiner Aussage.
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Rentier_BV
@ Dorfdepp

Ja, mein Gudster, das ist die Crux bei unscharfen Fragen oder Vorgaben, dass man unscharfe oder gar fehlgeleitete Antworten bekommt.
Denn in dem Grad der "Unschärfe" einer Aussage liegt der Grad der Unschärfe des Verstehens und damit der Reflektion.

Das kann man sehr schön bei gewissen Gast Fragen sehen- auf die Frage "Wo sind meine Schuhe", folgt irgendwann eine Abhandlung über den Zweck von Wallfahrten.
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Dorfdepp
@ Rentier

Ich weiß nicht, was du mit "unscharf" meinst. Hoffentlich weißt du das wenigstens, ich habe da aber Zweifel.

Ich hatte geschrieben: "Bei Fake-News muss man vor Gericht den Vorsatz nachweisen."

Da steht nicht explizit, wer den Vorsatz nachweisen muss. Das steht nur, dass vor Gericht nachgewiesen werden muss, dass ein Vorsatz und keine schlechte Recherche vorliegt.

Man kann natürlich den Sinn meiner Aussage vorsätzlich und böswillig verdrehen.
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hphersel
Lieber ing, Deine Aussage zur Beweispflicht ist leider etwas "unscharf" ;-)
Lediglich bei STRAFprozessen reicht die Anzeige aus und es ist Sache der Staatsanwaltschaft, dem Täter die Tat nachzuweisen. Fakenews, Verleumdungen etc sind aber in aller Regel Angelegenheiten des ZIVILrechts, und da muss in der Tat der Kläger seine Behauptung beweisen können. Wenn der Kläger das nicht kann, wird die Klage abgewiesen.
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der Schwabe
@ing793: Ich denke, da muss nicht viel diskutiert werden. Miserable Recherche darf und kann nicht als Entschuldigung (Redakteur bleibt unbehelligt) für die Verbreitung von Unwahrheiten dienen, da hilft auch der so genannte Informantenschutz nicht wirklich. Ich denke (hoffe) die bundesrepublikanischen Gerichte sehen dies ebenso.
Ein weitaus übleres Problem sind meiner Meinung nach "alternativen Fakten". Dazu folgendes Beispiel, nicht von mir, aber zutreffend. Zeitung (oder was auch immer) berichtet über alle von Asylbewerbern begangenen Straftaten, aber nur wenig über von anderen Menschen begangenen. Medium B berichtet nur über von rechten Kreisen begangenen Straftaten, lässt alles weg, was Asylbewerbern angelastet werden könnte.
Keines der beiden Medien hat Fake News verbreitet, alle Meldungen sind nachprüfbar wahr. Allerdings entspricht keine der geschilderten Realitäten der wirklichen Situation.
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hphersel
Lieber ing, leider ist es so. Und eine Verleumdung ist nur schwer zu widerlegen, denn Du musst beweisen, dass diese Nachricht über Dich falsch war UND Du musst beweisen, dass der Andere seine Falschaussage wider besseres Wissen getätigt hat. In Deinem Beispiel kann der Ex-Bürgermeister aber den Redakteur wegen übler Nachrede verklagen. Jetzt ist der Redakteur in der Beweispflicht: Er muss jetzt nachweisen, dass seine Aussage korrekt war.
Damit ist auch der Unterschied zwischen Übler Nachrede und Verleumdung klar: flapsig gesprochen bedeutet üble Nachrede: ich denke, es war so, kann es aber nicht beweisen; Verleumdung bedeutet hingegen: Ich weiss, dass es anders war, aber ich sage trotzdem, dass es so war.
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antra1958
Ich denke es ist sehr sehr schwer als einzelner gegen Fake News vorzugehen. Die Presse hat und wird weiterhin viele Storys verbreiten. Ob gerichtlich dagegen vorgegangen wird, das steht noch in den Sternen.
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