Foltervorwürfe: Muss die Bundesanwaltschaft Klage erheben?
In der Biographie von George Doppel-U Bush bekennt der sich dazu, dass er das sogenannte Waterboarding (simuliertes Ertrinken) angeordnet hat. Soweit ich mich erinnere, kann (muss?) die Bundesanmwaltschaft Klage einreichen, wenn sie Kenntnis davon erhält. Das gilt meines Wissens auch für Vorgänge von Ausländern im Ausland und muss nicht zwingend von Deutschen begangen worden sein.
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