JonAngel
Wer kann mir sagen, wie die Klagefristen in Deutschland bei Arbeitszeugnissen sind? Mein Arbeitgeber hat sich geweigert mir eines auszustellen.
Antworten (5)
Vielleicht hilft dir das hier!
Vielleicht war's besser so und dein ehemaliger AG hat es nur gut gemeint?
Scherz beiseite - seit dem 01.01.2002 mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" grundsätzlich 3 Jahre, tarifvertragliche Abweichungen sind zulässig (Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, Baugewerbe oft nur zwei Monate). Vorausgesetzt, dein ehemaliger AG legt nicht glaubhaft dar, sich nicht mehr an die "Leistung" seines ehemaligen AN erinnern zu können....
Scherz beiseite - seit dem 01.01.2002 mit dem "Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts" grundsätzlich 3 Jahre, tarifvertragliche Abweichungen sind zulässig (Öffentlichen Dienst z.B. sechs Monate, Baugewerbe oft nur zwei Monate). Vorausgesetzt, dein ehemaliger AG legt nicht glaubhaft dar, sich nicht mehr an die "Leistung" seines ehemaligen AN erinnern zu können....
Alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, also auch der auf ein Zeugnis, müssen innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Fälligkeit (Austrittstermin) geltend gemacht werden (Arbeitgeber schriftlich mit Fristsetzung auffordern). Soll geklagt werden gilt für das Verfahren vor dem Arbeitsgericht eine Klagefrist von drei Wochen.
Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses läuft für Dich die Uhr, denn der Austrittstag gilt als Fälligkeitsdatum: Ab diesem Zeitpunkt hast Du 3 Monate Zeit, um Deine Ansprüche gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber geltend zu machen - inkl. vernünftigem Arbeitszeugnis. Daher: schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung; hilft das nicht, Zeugnis beim Arbeitsgericht einklagen.
Das Gesetz macht Dir hier keine Vorgaben wie bei einer Kündigungsschutzklage. Du solltest aber auch nicht zu lange warten, sodass Dein Anspruch, wenn er über längere Zeit nicht geltend macht würde erlischt. Ansonsten verlier keine Zeit, da man das Eisen schmieden muss, so lange es heiß ist.