Frau steht alleine im Grundbuchamt
Ehemann ist verstorben, hat ein Behindertes Kind, können Familiengehörigen Ansprüche
stellen z. B. Kinder aus erster Ehe vom Mann . Es ist kein Vermögen vorhanden.
stellen z. B. Kinder aus erster Ehe vom Mann . Es ist kein Vermögen vorhanden.
Antworten (4)
Die kaum erkennbare Frage ist wirklich außergewöhnlich gut versteckt und alles etwas wirr geschrieben.
Wenn die Frau allein im Grundbuch steht, ist sie die Eigentümerin.
Wenn die Frau allein im Grundbuch steht, ist sie die Eigentümerin.
Dass die Frau allein im Grundbuch steht, ist glaubhaft, dass sie allein im Grundbuchamt steht, eher nicht.
Aller Voraussicht nach können sie.
Das Haus gehört vielleicht der Ehefrau alleine, aber der Wertzuwachs des Hauses zwischen dem Zeitpunkt, zu dem das Haus in die Ehe kam und dem Tod des Gatten gehört zur Hälfte ihm und wird unter seinen Erben verteilt.
Unter dem Strich geht normalerweise ein Viertel des Wertzuwachses an seine Kinder.
Das Haus gehört vielleicht der Ehefrau alleine, aber der Wertzuwachs des Hauses zwischen dem Zeitpunkt, zu dem das Haus in die Ehe kam und dem Tod des Gatten gehört zur Hälfte ihm und wird unter seinen Erben verteilt.
Unter dem Strich geht normalerweise ein Viertel des Wertzuwachses an seine Kinder.
Um die Frage zu beantworten, fehlen viele Informationen. Welchen Güterstand hatten die Eheleute? Bei Gütertrennung ist das Thema für die Kinder aus erster Ehe schon durch. Bei Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Ehestand) kommt es darauf an, ob das Haus während der Ehe gemeinsam erworben wurde. Hat die Frau das Haus schon vorher besessen oder während der Ehe geschenkt bekommen oder geerbt, sind die Kinder aus erster Ehe des Mannes auch außen vor. Bei Gütergemeinschaft oder wenn das Haus während der Ehe in Zugewinngemeinschaft erworben wurde, hätten die Kinder aus erster Ehe einen gesetzlichen Erbanspruch. 1/2 gehört der Ehefrau sowieso, dazu erbt sie die Häfte der Erbmasse (also z.B. 1/4 Haus), bliebe für alle Kinder des Mannes die andere Häfte der Erbmasse . Wenn jemand verstirbt stellt das Erbschaftsgericht, meistens das Amtsgericht, einen Erbschein aus. Den kann jeder beantragen, der meint erbberechtigt zu sein. Wenn ich Kind aus erster Ehe wäre, würde ich einen Erbschein beantragen. Ob ich dann etwas erbe, ist eine andere Frage.