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Gast

Für den Einspruch auf einen Vollstreckungsbescheid gilt eine Frist von 2 Wochen ... Ist für die Fristwahrung der Poststempel des Einschreibens relevant oder der Eingangsstempel des Amtsgerichtes?

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Antworten (1)
bh_roth
Für die Fristwahrung bei Ablauf der Frist allerdings ist nur der Eingangsstempel des Gerichts entscheidend. Wenn also eine Einspruchsfrist an einem Freitag endet, genügt es nicht, diesen Einspruch am Freitag zur Post zu bringen. Er muss am Freitag vorliegen.
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