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Stellas_schmittel01

Für wen kommt eine private Insolvenz in Frage? Muss immer ein Schuldnerberater eingeschaltet werden oder gibt es dazu auch Alternativen?

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Antworten (3)
Bastrich
Die Voraussetzungen für das private Insolvenzverfahren für natürliche Personen lauten:

- eine Person die keine selbstständige Tätigkeit ausübt bzw. ausgeübt hat.
oder
- eine selbstständige Person die weniger als zwanzig Gläubiger hat - diese aber nicht mit der Selbstständigkeit zu tun haben.

Generell: Es muss kein Schuldnerberater eingeschaltet werden.
Sie können Ihre Gläubiger persönlich anschreiben, und sie um eine Aufstellung Ihrer Schulden bitten.
Diese Auskunft ist nötig für den Schuldenbereinigungsplan.
Sollte dieser Schuldenbereinigungsplan abgelehnt werden, müssen Sie die Hilfe einer anerkannten Stelle (Schuldnerberatungstelle oder Notar, teilweise auch Anwälte) in Anspruch nehmen. Dort erhalten Sie eine Bescheinigung, dass eine außergerichtliche Einigung gescheitert ist.
Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für das Schuldenbereinigungsverfahren.
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Eeckkk7
Jede natürliche Person kann einen Antrag auf eine Verbraucherinsolvenz beantragen. Rechtsanwälte können einen beraten und die Insolvenz einleiten. Aber auch Wirtschaftsprüfer, Buchprüfer oder Steuerberater können zu Rate gezogen werden. Es gibt auch kostenlose Schuldnerberatungstellen oder Verbraucherzentralen, die die Weichen für eine Privatinsolvenz stellen können. Für den Rechtsanwalt benötigt man aber einen Beratungsschein.
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Samuel Hofmann
Zuerst muss der Schuldner versuchen, sich mit seinen Gläubigern über eine Rückzahlung der Schulden zu einigen.
Im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens wird eine Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung benötigt. Diese Bescheinigung dürfen nur spezielle Anwälte, eine Schuldnerberatungsstelle oder ein Insolvenzverwalter ausstellen. Hat der Schuldner kein Geld zur Bezahlung eines Anwaltes, kann er dafür ggfs. eine Beratungshilfe beanspruchen.
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