Rücksendung nicht möglich wegen Insolvenz
Ich habe eine e bike bestellt, welches kaputt an den Aufbauservice geliefert wurde. Dieser hat eine Rücksendung und Rückerstattung versucht, doch ich habe die Rückmeldung von Fahrrad.de erhalten, dass dies nicht möglich sei, da sie insolvent gegangen sind. Ich habe per Paypal bezahlt , der Kauf war am 08.10.23 - welche Möglichkeiten habe ich noch, um an mein Geld oder zumindest einen Teil davon zu gelangen?
Antworten (6)
Na dann solltest du das Insolvenzverfahren abwarten. Dann bekommst du (eventuell) einen kleinen Teil zurück.
Ansonsten behalte es. Dann hast du wenigstens ein kaputtes E-Bike!
Ansonsten behalte es. Dann hast du wenigstens ein kaputtes E-Bike!
Wenn es eine Insolvenz gibt, gibt es auch einen Insolvenzverwalter. Der ist Dein Ansprechpartner. Mit eine Insolvenz ist eine Firma nicht alle Forderungen und Verbindlichkeiten los. Falls sogar Insolvenzverschleppung vorliegt, haften die Geschäftsführer mit ihren Privatvermögen. Was Rückerstattungen von Paypal angeht, muss Du in deren Geschäftsbedingungen schauen. Mit etwas Glück hast Du Käuferschutz.
Deine Möglichkeiten? Fahrrad.de wird von der österreichischen Signa-Gruppe von René Benko betrieben. Und der hat zur Zeit erhebliche Schwierigkeiten die Rechnungen für den Bau des Hamburger Elbtowers zu begleichen. Kannst ja nach Hamburg in die HafenCity fahren und ein paar Heizkörper als Pfand abschrauben. Wobei die Heizkörper wahrscheinlich der auszuführenden Baufirma Lupp gehören, die, wie beschrieben, zur Zeit auch nicht Ihr Geld kriegen.
Du hast per Paypal bezahlt? Hast Du schon dich an den Paypal Verkäuferschutz gewendet?
Wenn nicht, tu es umgehend! Du wirst dann zwar keine unmittelbare Rückerstattung erhalten, bekommst aber wertvolle Infos, wie Du an die Insovenzmasse/den Insolvenzverwalter kommst, um irgendwann evtl. (!) wenigsten einen Teil Deiner Zahlung zurückerhalten kannst.
Im übrigen hat wokk recht: Im Zweifel behältst Du das defekte Teil und lässt es reparieren.
Ist zwar doof, aber Du hast dann wenigstens ein intaktes Bike, und kannst immer noch hoffen, eine gewisse Quote aus der Konkursmasse zugeteilt zu bekommen.
Wenn nicht, tu es umgehend! Du wirst dann zwar keine unmittelbare Rückerstattung erhalten, bekommst aber wertvolle Infos, wie Du an die Insovenzmasse/den Insolvenzverwalter kommst, um irgendwann evtl. (!) wenigsten einen Teil Deiner Zahlung zurückerhalten kannst.
Im übrigen hat wokk recht: Im Zweifel behältst Du das defekte Teil und lässt es reparieren.
Ist zwar doof, aber Du hast dann wenigstens ein intaktes Bike, und kannst immer noch hoffen, eine gewisse Quote aus der Konkursmasse zugeteilt zu bekommen.
@neilo: Da wäre der Fragesteller schon richtig, denn die Heizkörper gehören, sobald sie mit dem Gebäude verbunden sind, dem Bauherren.
Etliche Handwerksbetriebe, die von Ihnen montiere Bauteile nach Einstellung der Zahlungen oder Insolvenz Ihres Auftragsgebeners wieder ausgebaut oder demontiert haben, wurden rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt.
Etliche Handwerksbetriebe, die von Ihnen montiere Bauteile nach Einstellung der Zahlungen oder Insolvenz Ihres Auftragsgebeners wieder ausgebaut oder demontiert haben, wurden rechtskräftig wegen Diebstahls verurteilt.