Antworten (3)
Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und kann unterschiedlich ausfallen.
Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt.
(Produkt-)Haftung beinhaltet die Ansprüche, die man als Kunde gegenüber dem Händler oder Hersteller hat, wenn eine Ware, Dienstleistung etc. fehlerhaft oder unbrauchbar ist. So erklärt der Anwalt diese grundlegenden Bausteine des Verbraucherschutzes:
Gewährleistung ist gesetzlich festgelegt.
(Produkt-)Haftung beinhaltet die Ansprüche, die man als Kunde gegenüber dem Händler oder Hersteller hat, wenn eine Ware, Dienstleistung etc. fehlerhaft oder unbrauchbar ist. So erklärt der Anwalt diese grundlegenden Bausteine des Verbraucherschutzes:
Haftung bezeichnet nur, dass du in einer bestimmten Sache staatlicher Gewalt unterworfen bist. In der Umgangssprache gebraucht man den Begriff aber auch im Privatrecht. Der Unterschied liegt darin, dass ein Garantieanspruch etwas positives ist. Da muss dir ein anderer "haften".
Ganz pauschal gesprochen: Das eine ist ein Recht, das andere eine Pflicht. Bei Garantieansprüchen werden DIR Schadensersatzleistungen zugesichert (z. B. bei Mängeln an der Ware). Bei der Haftung bist DU hingegen in der Pflicht, die Leistungen im Falle eines Schadens zu übernehmen, den Du oder ein anderer verursacht hat. Das ist ja auch das Prinzip einer Haftpflichtversicherung.