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Das ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Steht da nichts, hast du auch keinen Anspruch auf Sonderurlaub. Vielleicht kommt dein Chef dir aber entgegen, wenn du nett fragst.
@Shred, dass ist nicht richtig. Zwar können da weitere Gründe und mehr Tage geregelt sein, aber sicher ist das was im § 616 BGB steht.
Soweit ich mich erinnere war dies 1 Tag bei Umzug mit eigenem Hausstand. Bei Gründung eines eigenen Hausstandes übrigens kein freier Tag.
Dieser Tag darf NICHT vom Jahresurlaub abgezogen werden.
Soweit ich mich erinnere war dies 1 Tag bei Umzug mit eigenem Hausstand. Bei Gründung eines eigenen Hausstandes übrigens kein freier Tag.
Dieser Tag darf NICHT vom Jahresurlaub abgezogen werden.
@shred: §616 BGB gilt nur unter folgenden Umständen:
Für den Umzugsfall greift § 616 BGB nur dann, wenn der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist. Dies wäre z.B. bei einem Umzug aus betrieblichem Grund der Fall, wenn etwa der Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt wird.
Für den Umzugsfall greift § 616 BGB nur dann, wenn der Umzug während der Arbeitszeit objektiv notwendig ist. Dies wäre z.B. bei einem Umzug aus betrieblichem Grund der Fall, wenn etwa der Arbeitnehmer an einen anderen Standort versetzt wird.
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