Geben Sie hier eine neue Frage einwie lange ist die Frist für Anzeigen bei Verdacht auf Betrug...
Antworten (1)
Du solltest die Sache so rechtzeitig anzeigen, dass die Eröffung des Ermittlungsverfahrens dem Betrüger noch vor der Verjährung zugestellt werden kann. Und das sind 2 Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem der Betrug stattgefunden hat. Du hast also keine Eile.
In eigenem Interesse solltest du aber keine Zeit verstreichen lassen, weil du den Vorteil des "Beweises des ersten Anscheines" verlierst, wenn du erst in einem Jahr zur Staatsanwaltschaft oder Polizei damit gehst.
In eigenem Interesse solltest du aber keine Zeit verstreichen lassen, weil du den Vorteil des "Beweises des ersten Anscheines" verlierst, wenn du erst in einem Jahr zur Staatsanwaltschaft oder Polizei damit gehst.