Geblitzt in der Probezeit
Ich bin während meiner Probezeit geblitzt worden. Droht mir nun der kurzzeitige oder endgültige Entzug des Führerscheins?
Antworten (12)
Kurzzeitig oder länger, kommt auf Deine Geschwindigkeitsüberschreitung an. Endgültig: Möglich, wenn Du schon viele Punkte gesammelt hast.
Der Blitzermarathon gestern war doch lange angekündigt. Wer dann noch reinfährt, dem ist nicht zu helfen.
Es gibt A- und B-Verstöße, A sind die heftigeren, auch zu schnelles Fahren (ab Bußgeld 40 €), aber erst beim dritten A-Verstoß geht es an den Führerschein. Aber: Probezeit um 2 Jahre verlängert, Pflichtseminar etc. Es kommt also darauf an, wie viel zu schnell.
Guck hier.
Guck hier.
@Opal, kannst Du nicht lesen? Wo steht denn, wann Fragesteller geblitzt wurde? Hauptsache, was posaunt.
@bh, richtig, während der Probezeit, die dauert aber mindestens zwei Jahre. Opal bezieht den Blitzer auf ein angekündigtes Datum.
Der Zusammenhang (gestern Blitzmarathon - heute die Frage) ist schon da. Ist generell aber auch egal, wer in der Probezeit und auch nacher geblitzt wird ist selber schuld, da gibt es kein wenn und aber. Wär er/sie vorschriftsmäßig gefahren hätte er/sie jetzt keine Probleme. Und zu den Folgen ist ja schon alles geschrieben worden.
Ist klar, Emma22. Deshalb schrieb ich ja auch "Es kommt darauf an wie viel zu schnell."
Hier was zum Selbstausrechnen, was da auf einen zukommt.
Hier was zum Selbstausrechnen, was da auf einen zukommt.
Die zwei Jahre andauernde Probezeit wurde unter anderem auch deswegen gesetzlich beschlossen, um Fahranfängern einen umsichtigen und pflichtbewussten Fahrstil beizubringen. Die Behörden achten bei noch in der Probezeit befindlichen Fahrern ganz besonders auf etwaige Verstöße. Ab einer Übertretung der ausgewiesenen Geschwindigkeit um mehr als 21 Kilometer pro Stunde muss der Fahrer mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen. Gelegentlich wird der Führerschein entzogen.
Opal, solche Antworten wie "selber Schld" bringen dem Fragesteller nichts. Letztendlich ist man fast immer selber schuld, wenn man zu schnell fährt und geblitzt wird.
Gegen einen, wie auch immer ausfallenden, Bußgeldbescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Eine Vielzahl von Bescheiden beruht auf einer inkorrekten Geschwindigkeitsmessung. Liegt eine solche mutmaßlich vor, lohnt sich eventuell ein Widerspruch - mit oder ohne Anwalt. Oft wird der Führerschein unter Vorbehalt eines Aufbauseminars entzogen und wird nach Absolvieren dieses Seminars wieder erteilt. Wiederholungssündern droht allerdings der vollständige Entzug oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung.