Gebrauchte Luxusuhr vom 1. Besitzer in Deutschland gekauft. Der 1. Besitzer hat diese aber in Asien neu gekauft. Muss Ich als Käufer dieser Uhr dann noch Einfuhrsteuer bezahlen
Antworten (6)
Bei der Einfuhrumsatzsteuer ist es unerheblich, ob es sich um neue oder gebrauchte Güter handelt oder sie in Erstbesitz sind oder nicht. Die einzige Ausnahme sind Güter, die nur zum vorübergehenden Verbleib in Deutschland bestimmt sind. Das muss man VORHER beim Zoll anmelden und später die Ausfuhr vom Zoll bestätigen lassen. Im Ausland erworbene Güter, deren Wert oberhalb der Freigrenzen liegt MÜSSEN bei der Einfuhr angemeldet werden. Sonst wird es teuer. Nachfragen hierzu an Karl-Heinz Rummenigge. Wenn sich die Luxusuhr als "Blender" entpuppt, wird sie vom Zoll eingezogen und vernichtet.
Was nichts daran ändert, dass ich, wenn ich in Deutschland etwas kaufe keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen muss. Die muss derjenige zahlen, in dessen Besitz oder Eigentum sich die Ware befand, als sie über die Grenze ging.
Wobei, wenn ich weiß, dass der vorherige Eigentümer die Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen hat, mach ich mich dann der Beihilfe schuldig?
Wobei, wenn ich weiß, dass der vorherige Eigentümer die Einfuhrumsatzsteuer hinterzogen hat, mach ich mich dann der Beihilfe schuldig?
Ein Witz dahinter hätte ich bei Menschen mit Scharfsinn und Humor vermutet, bei der Qualität der bisherigen Antworten ist aber davon nicht auszugehen. Bis zu deinem Kommentar wusste der Kollege vermutlich weder wie eine Rolex aussieht, noch das da Batteriewechsel Fehlanzeige sind.