Gefrierschrank defekt -> Mieter- oder Vermietersache?
der Gefrierschrank gibt bei hohen Temp. (> 30°) den Geist auf. Er taut bis auf Plus-Grade auf.
Auszug Mietvertrag:
§1
In der Wohnung befindet sich eine im Eigentum des VM stehende EBK, die dem Mieter während der DAuer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wird.
§2
die EBK wird in funktionierendem Zustand dem Mieter übergeben. Schäden an der Küche und ihren Geräten, die der Mieter verursacht, hat der MIeter auf eigene Kosten zu reparieren.
Wer muss den Gefrierschrank ersetzen?
Auszug Mietvertrag:
§1
In der Wohnung befindet sich eine im Eigentum des VM stehende EBK, die dem Mieter während der DAuer des Mietverhältnisses zur Nutzung überlassen wird.
§2
die EBK wird in funktionierendem Zustand dem Mieter übergeben. Schäden an der Küche und ihren Geräten, die der Mieter verursacht, hat der MIeter auf eigene Kosten zu reparieren.
Wer muss den Gefrierschrank ersetzen?
Antworten (3)
Da müssen Sie die Reparatur selber zahlen. Es wäre etwas anderes, wenn die Einbauküche mitvermietet wird. Dann ist der Vermieter für die ordnungsgemäße Funktion verantwortlich. Wenn aber etwas zur Nutzung überlassen wird, dann muss der Mieter löhnen wenn was kaputt geht.
ing793: Ja, das ist ein guter Hinweis. ABER der zieht, meine ich, nur dann, wenn die Küche mitvermietet ist und eben nicht nur zur Nutzung überlassen.
Ich habe z-B. ein Haus vermietet, in dem ich einen Wäschetrockner zur Benutzung überlassen hatte. Der ging kaputt und die Mieter haben einen neuen angeschafft. Den werden sie vermutlich mitnehmen wenn sie mal ausziehen, aber das ist mir egal. Zur Benutzung überlassen ist eben nicht mitvermietet. Wenn ich etwas mitvermiete, muss ich als Vermieter alles in gebrauchsfähigem Zustand halten, bin also zu Reparaturen/Ersatz verpflichtet (es sei denn, der Schaden ist vom Mieter zu verantworten). Wenn ich etwas zur Benutzung überlasse, dann kann das kaputt gehen und ich muss gar nichts machen. Es ist dem Mieter überlassen das zu reparieren oder auch nicht.
Ich habe z-B. ein Haus vermietet, in dem ich einen Wäschetrockner zur Benutzung überlassen hatte. Der ging kaputt und die Mieter haben einen neuen angeschafft. Den werden sie vermutlich mitnehmen wenn sie mal ausziehen, aber das ist mir egal. Zur Benutzung überlassen ist eben nicht mitvermietet. Wenn ich etwas mitvermiete, muss ich als Vermieter alles in gebrauchsfähigem Zustand halten, bin also zu Reparaturen/Ersatz verpflichtet (es sei denn, der Schaden ist vom Mieter zu verantworten). Wenn ich etwas zur Benutzung überlasse, dann kann das kaputt gehen und ich muss gar nichts machen. Es ist dem Mieter überlassen das zu reparieren oder auch nicht.
Ich sehe die Lage komplett so wie vonjwd schreibt. Ausserdem ist § 2 nicht besonders geschickt formuliert. Das Wort "verursacht" ist kann man auch als durch normale Abnutzung verursacht auslegen. Eine Streitsache wird es auf jeden Fall, wenn der Mieter auszieht. Nämlich ob er die Küche in dem Zustand übergeben muss, wie er sie angetroffen hat. Wenn man §1 dazu nimmt, ist das so. Aber ob der Mieter jetzt oder erst zum Auszug einen neuen Gefrierschrank kauft, muss er selbst entscheiden. Die ganze Sachlage gehört grundsätzlich geklärt. In einem ähnlichen Fall hatte ich dem ersten Mieter die Küche mitvermietet. Dauernd musste ich irgendwelche Geräte ersetzen. Bei den jetzigen Mietern habe ich die Küche ausdrücklich als nicht zur Mietsache gehörend im Mietvertrag erklärt, die Mieter können mit der vorhandenen Küche machen was sie wollen. Es ist günstiger eine neue Küche einzubauen, als ständig Reparaturen oder Ersatzgeräte zu bezahlen.