Eigenbedarf
Kann man einen Mietnomaden nicht durch Eigenbedarf aus der Wohnung bekommen?
Antworten (2)
Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf muss auch Eigenbedarf vorliegen. Dann kann selbstverständlich eine Kündigung ausgesprochen werden. Sonst bleibt bei der aktuellen Rechtslage als legaler Weg nur die Kündigung aus wichtigem Grund (rückständige Miete) und ggfs. anschließender Räumungsklage. Wenn es blöd läuft, bleibt man auf der rückständgen Miete, den Verfahrenskosten und einer ruinierten Wohnung sitzen. Vielleicht mal verhandeln und einen Auszug gegen Bargeld anbieten. Das ist zwar ärgerlich, könnte aber die deutlich preisgünstigste Lösung sein.