Gehören Armaturen grundsätzlich zum Mietobjekt, leere Wohnung?
Guten Tag,
ich habe eine neue Wohnung unmöbiliert übernommen.In diesem Haus gibt es keine Waschküche. Somit muss auch die Waschmaschine in diese kleine Küche. Da gibt es aber nicht mal einen Wasserkran,keinen Anschluss für die Waschmaschine und Spüle, keinen Ablauf. Dies habe ich dem Vermieter gemeldet auch den kaputten Unterboden, so wie undichte Fenster und Wohnungstür. Für mich ist es jetzt wichtig zu erfahren, wie das mit den Armaturen in der Küche ist, in einer leeren Wohnung, Vermietersache wie im Bad?
LG
ich habe eine neue Wohnung unmöbiliert übernommen.In diesem Haus gibt es keine Waschküche. Somit muss auch die Waschmaschine in diese kleine Küche. Da gibt es aber nicht mal einen Wasserkran,keinen Anschluss für die Waschmaschine und Spüle, keinen Ablauf. Dies habe ich dem Vermieter gemeldet auch den kaputten Unterboden, so wie undichte Fenster und Wohnungstür. Für mich ist es jetzt wichtig zu erfahren, wie das mit den Armaturen in der Küche ist, in einer leeren Wohnung, Vermietersache wie im Bad?
LG
Antworten (5)
In der Regel gilt: Vermietet wie besichtigt.
Es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Davon ausgenommen sind lediglich "versteckte Mängel", also Mängel, die bei einer Besichtigung nicht zu erkennen sind.
Es sei denn, im Mietvertrag ist etwas anderes vereinbart.
Davon ausgenommen sind lediglich "versteckte Mängel", also Mängel, die bei einer Besichtigung nicht zu erkennen sind.
Armaturen die in der Wohnung drin sind, gehören dazu, kann man also bei Auszug nicht einfach mitnehmen.
Vorhandene müssen funktionsfähig sein, wenn das nicht im Mietvertrag ausgeschlossen wurde.
Wenn der Vermieter modernisiert (also auf Deinen Wunsch nachrüstet), dann berechtigt ihn das zur Mieterhöhung. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, 1% der Kosten auf die Monatsmiete.
Wenn Du selbst nachrüstest, werden die Kosten über die Mietdauer abgeschrieben, und der Vermieter hat ein Vorkaufsrechtund kann Dir die Armaturen zum Restwert abkaufen. Ansonsten musst Du den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wieder herstellen.
Vorhandene müssen funktionsfähig sein, wenn das nicht im Mietvertrag ausgeschlossen wurde.
Wenn der Vermieter modernisiert (also auf Deinen Wunsch nachrüstet), dann berechtigt ihn das zur Mieterhöhung. Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, 1% der Kosten auf die Monatsmiete.
Wenn Du selbst nachrüstest, werden die Kosten über die Mietdauer abgeschrieben, und der Vermieter hat ein Vorkaufsrechtund kann Dir die Armaturen zum Restwert abkaufen. Ansonsten musst Du den ursprünglichen Zustand auf eigene Kosten wieder herstellen.
ing, Y-Stück ist keine so gute Lösung; besser ist ein Doppelspindel-Eckventil für den Waschmaschinen- und ggf. den Boiler-Anschluss.