Gehören Gewehre und Gartengeräte bei einer Erbschaft zum Hausrat / Inventar?
Mein Sohn hat ein Haus geerbt in dem sich Waffen eines Jägers befinden.Ebenso noch diverse Gartenmotorgeräte. Zu seiner Erbschaft gehört noch ein Sechtel von einem zweiten Haus. Diese Miterben sind der Meinung, dass Waffen und Gartengeräte nicht zum Haushalt gehören. Versicherungen zählen allerdings Hobbygeräte zum Hausrat. Was ist nun richtig?
Antworten (3)
Vererbte Waffen müssen nicht abgegeben werden. Sie gehören zur Erbmasse, wie etwa ein PKW zur Erbmasse gehört. Derjenige, der sie erbt, tritt die rechtliche Nachfolge an den Waffen an. Er bekommt für sie eine Waffenbesitzkarte (WBK), in der die einzelnen Waffen eingetragen sind. Das hat mit einem Waffenschein nichts zu tun. Die WBK berechtigt den Erben, die Waffen weiterhin zu besitzen und sie auf zugelassenen Schießstätten zu benutzen. Eine Erlaubnis, die erforderliche Munition zu erwerben, wird bei Waffen, die über einen Erbfall den Besitzer wechseln, nicht erteilt.
Der Haupterbe erbt die Waffen. Sind es mehrere Waffen, können sie nicht geteilt werden, dass heißt, eine Person erbt alles. Hat der Verstorbene eine Ehefrau, erbt sie alle Waffen, auch wenn andere Miterben da sind. Ohne jetzt ein etwaiges Testament zu kennen, sieht das hier so aus, dass der Sohn, der das Haus erbt, in dem die Waffen sind, auch die Waffen erbt. Mit den Rechtsfolgen, die ich vorhin beschrieben habe.
Gehört der Waffenschrank dann zum Haus?
Heißt dass dere Sohn erbt die Waffen und muss erst einen Safe dafür kaufen?
Heißt dass dere Sohn erbt die Waffen und muss erst einen Safe dafür kaufen?