Antworten (5)
Nicht automatisch. Vorformulierte diesbezügliche Klauseln sind i.d.R. nicht wirksam. Wenn du sie allerdings verschmutzt hast, halte ich es für ein Gebot der Fairness und des allgemeinen Umgangs miteinander, diese in Ordnung zu bringen. Es hängt natürlich auch davon ab, wie lange du in der Wohnung gelebt hast. Nach einem halben Jahr kann es der Vermieter auf keinen Fall verlangen, nach zwanzig Jahren schon.
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Selbstverständlich haben bei einem Auszug des Mieters auch die Türen in einem guten Zustand zu sein. Wenn die Türen einen Anstrich benötigen, so hat dies der Mieter bei Auszug zu erledigen. Sollten sich sogar tiefe Riefen in den Türen befinden, so kann es dazu kommen, dass das komplette Türblatt ausgetauscht werden muß. Auch hierfür hat der ausziehende Mieter die Kosten zu tragen.
Wenn die Türen bei Einzug nicht mehr in dem Zustand sind, wie sie bei Einzug waren, so gehört das Streichen der Türen selbstverständlich auch zu den Schönheitsreparaturen, die der ausziehende Mieter auszuführen hat. Vor Einzug in eine Wohnung immer ein Protokoll inklusive Fotos zusammen mit dem Vermieter erstellen, damit bei Einzug nicht Unklarheiten entstehen.
Selbstverständlich sind beim Auszug auch die Türen in einem einwandfreien Zustand, genauso wie der Rest der Wohnung, zu sein. Sollten die Türen schon beim Einzug Schäden aufgewiesen haben, sollte man auf ein Protokoll verweisen können, welches hoffentlich damals beim Einzug schon gemacht worden ist, wo solche Schäden mittels Foto und in Schriftform, beiderseitig von Vermieter und Mieter unterschrieben, festgehalten worden sind.