Antworten (6)
Ja - nach Datum des Mietvertrages.
Lies mal ...
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ja, der balkon gehört zur fläche der wohnung, darf aber nur mit einem viertel seiner fläche in die berechnung einfließen. das gleiche gilt auch für die terrasse. bei älteren mietverträgen vor 2004 gilt er zur hälfte. weitere infos findest du unterhttp://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/Wohnflaeche-Balkon-zaehlt-oft-zur-Haelfte-1779130-2779130/
Ja! Nach meiner Erfahrung mit Mietwohnungen wurde der Balkon immer zum Wohnraum mitberechnet! Er wird in der Regel zu Einem Viertel berechnet. Wenn Du diesen aber z.B. die größte Zeit des Jahres nutzen kannst, günstige Lage, darf der Vermieter ihn auch zur Hälfte mitberechnen! Also vorher mit dem Vermieter klären, vor Abschluss des Mietvertrages, wie er es geregelt hat!
Ja das ist geregelt, er gehört zur Fläche dazu, wird aber ebenso wie Dachschrägen nur teilweise gezählt. Ich glaube etwa die Häfte, vielleicht auch nur ein Viertel der Fläche. DAs liegt daran, dass man den Balkon ja auch nur eingeschränkt nutzen kann.