bh_roth
Geistig Behinderte durften wählen
In NRW durften erstmals (?) geistig Behinderte an den Wahlen zum Landtag teilnehmen. Ist das sinnvoll? Ich denke nicht. Beispiel: Mein Großneffe ist geistig behindert. Er ist in Vollbetreuung. Er darf quasi nichts alleine machen. Weder Fahrradfahren, noch Öffis nutzen, noch zum Arzt gehen. Er kann weder lesen, noch schreiben oder rechnen. Aber er durfte gestern wählen. Mit Betreuung in die Wahlkabine.
Wessen Kreuz hat er wohl dort gemacht? Er konnte nicht lesen, bei wessen Name er sein Kreuz gemacht hat, noch weiß er überhaupt, welche Person sich hinter dem Namen verbirgt.
Ich glaube, dass die Zulassung zur Wahl nur wegen der Angst vor Prozessen geschehen konnte, um damit vielleicht dem Ergebnis, dass sich die Wahl als ungültig herausstellen könnte, weil ein Personenkreis von seinem grundgesetzlich verbrieften Recht ausgeschlossen wurde, zuvorzukommen.
Wessen Kreuz hat er wohl dort gemacht? Er konnte nicht lesen, bei wessen Name er sein Kreuz gemacht hat, noch weiß er überhaupt, welche Person sich hinter dem Namen verbirgt.
Ich glaube, dass die Zulassung zur Wahl nur wegen der Angst vor Prozessen geschehen konnte, um damit vielleicht dem Ergebnis, dass sich die Wahl als ungültig herausstellen könnte, weil ein Personenkreis von seinem grundgesetzlich verbrieften Recht ausgeschlossen wurde, zuvorzukommen.
Antworten (10)
Vielleicht der Vorlauftest?
Wenn der geistig Behinderte dermaßen wahlunfähig ist, wird seine Stimme vom Pfleger, oder eher von einem Familienmitglied abgegeben.
Kurz danach kommt dann das Kinderwahlrecht und für die Kleinkinder, die mit ihrer Rassel kein Kreuz hinbekommen, wählen dann die Eltern.
Wenn der geistig Behinderte dermaßen wahlunfähig ist, wird seine Stimme vom Pfleger, oder eher von einem Familienmitglied abgegeben.
Kurz danach kommt dann das Kinderwahlrecht und für die Kleinkinder, die mit ihrer Rassel kein Kreuz hinbekommen, wählen dann die Eltern.
Die Betreuer haben sich sicher im darknet abgesprochen "Kreuz mal ganz oben an". Sonst wäre es nicht zu diesem Ergebnis gekommen.
Ich sehe das so: es gibt sehr unterschiedliche Auswirkungen geistiger Behinderung und wo zieht man da die Grenze? Dein Beispiel ist in etwa vergleichbar mit dem Wahlrecht Demenzkranker. In den Altenheimen gehen schon immer diverse Helfer jeder Parteifarbe rum und helfen bei der Briefwahl. Oder die Pflegekräfte machen es. Ich schätze mal, das gleicht sich ungefähr aus. Jedenfalls dürfte es nicht wahlentscheidend sein.
Es gibt auch schon seit längerem Bestrebungen, ein Familienwahlrecht einzuführen, das den Eltern erlaubt, für die Kinder abzustimmen. Beführworter und Gegner gehen quer durch alle Parteien. Ich weiß noch genau, was ich dazu für eine Meinung habe. Es gibt gute Argumente für das Dafür und das Dagegen.
Es gibt auch schon seit längerem Bestrebungen, ein Familienwahlrecht einzuführen, das den Eltern erlaubt, für die Kinder abzustimmen. Beführworter und Gegner gehen quer durch alle Parteien. Ich weiß noch genau, was ich dazu für eine Meinung habe. Es gibt gute Argumente für das Dafür und das Dagegen.
Lieber ing, diesen Artikel habe ich heute morgen gelesen, und war die Grundlage meiner "Anfrage" hier. Mein Großneffe hat seinen Urnengang mit Helfer vollzogen.
Meine Meinung ist die, dass weder dieser Personenkreis, noch der der Dementen wählen sollten, weil die Wahl nicht Ausdruck ihrer eigenen Anschauung sein kann.
Ich sehe aber die Problematik der Abgrenzung. Wer darf gerade noch, wer nicht mehr. Dazu habe ich keine Antwort. Aber das Wahlrecht diesem Personenkreis generell zu erlauben, ist der einfachere Weg. Das Argument, diese Stimmen hätten eh keine Auswirkungen auf den Wahlausgang, ist kurzsichtig. Was, wenn die Wahl nur durch ein paar hundert Stimmen entschieden wird?
Meine Meinung ist die, dass weder dieser Personenkreis, noch der der Dementen wählen sollten, weil die Wahl nicht Ausdruck ihrer eigenen Anschauung sein kann.
Ich sehe aber die Problematik der Abgrenzung. Wer darf gerade noch, wer nicht mehr. Dazu habe ich keine Antwort. Aber das Wahlrecht diesem Personenkreis generell zu erlauben, ist der einfachere Weg. Das Argument, diese Stimmen hätten eh keine Auswirkungen auf den Wahlausgang, ist kurzsichtig. Was, wenn die Wahl nur durch ein paar hundert Stimmen entschieden wird?
So leid mir auch der Kleine, wie auch andere geistig Behinderte und/ Demenzkranke tut, denke ich, dass eine Stimme bei einer Wahl nur derjenige abgeben kann, der seine Meinung zum Ausdruck bringen kann.
Gerade Jugendliche wie der Sohn meiner Cousine, wie von hb_ schon angesprochen, sind sehr leicht beeinflussbar. Welche Meinung hat er widergespiegelt? Seine wohl kaum.
Allerdings gibt es natürlich auch das Problem, dass viele "normale" (was immer das ist) Erwachsene nicht lesen oder schreiben können, aber ein normales Leben führen. Dürfen die wählen? Also ich möchte die Linie da nicht ziehen wollen ...
Gerade Jugendliche wie der Sohn meiner Cousine, wie von hb_ schon angesprochen, sind sehr leicht beeinflussbar. Welche Meinung hat er widergespiegelt? Seine wohl kaum.
Allerdings gibt es natürlich auch das Problem, dass viele "normale" (was immer das ist) Erwachsene nicht lesen oder schreiben können, aber ein normales Leben führen. Dürfen die wählen? Also ich möchte die Linie da nicht ziehen wollen ...
Einige Vorträge erinnern an die Moral, mit denen die Nazis diese Menschen am Wählen gehindert haben.
Ja ne, is klar. Wenn man bei einem schwierigen Thema nicht Willens ist mit zu diskutieren, holt man schnell die Nazi Keule raus. Sehr traurig ...
Ja, das ist ein heißes Eisen welches aber mal besprochen gehört. Ich bin mir auch nicht sicher ob das so sinnvoll ist. Zumindest in dem oben beschriebenen Fall..