Antworten (5)
Für welche Behinderung? Ein Kleinwüchsiger hat andere Ansprüche als ein Blinder hat andere Ansprüche als ein Rollstuhlfaher hat andere Ansprüche als ein Gehörloser hat andere Ansprüche als jemand mit Trisomie 21...
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Diese Anforderungen sind z.T. sehr konträr (z.B. Bandscheibenvorfall vs Rolli oder Blind vs Taub).
Wenn du allen gerecht werden willst wird deine Küche sehr, sehr teuer!
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Diese Anforderungen sind z.T. sehr konträr (z.B. Bandscheibenvorfall vs Rolli oder Blind vs Taub).
Wenn du allen gerecht werden willst wird deine Küche sehr, sehr teuer!
Das kommt ganz auf die Art der Behinderung an: Ein blinder Mensch hat andere Ansprüche an die Einrichtung als ein Rollstuhlfahrer. Für letzteren heißt das Zauberwort: BARRIEREFREIHEIT. Arbeitsplatten und Tischplatten müssen entsprechend niedrig ausgerichtet und vor allem mit dem Rollstuhl unterfahrbar sein. Eine blindengerechte Küche muss ausreichend akustische Signale bieten.
Küchen, die von behinderten Menschen genutzt werden, sollten über einige bauliche Maßnahmen verfügen. Schränke und Schubladen müssen unbedingt bequem in Sitzhöhe erreichbar sein. Auf Hochschränke sollte je nach Grad der Behinderung völlig verzichtet werden. Die Arbeitsplatte sollte unbedingt niedriger sein, als eine normale Norm-Platte.
Das kommt natürlich ganz auf die Behinderung an. Für Rollstuhlfahrer sollten die Arbeitsflächen niedrig sein und alle Schubladen und Schränke erreichbar sein, das nennt sich dann barrierefrei und beinhaltet auch genug Platz, um in der Küche zu agieren. Blinde brauchen natürlich andere Besonderheiten.