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Gast

geistiges Eigentum am Foto

ich habe die Webseite für eine GbR in der ich Gesellschafter bin gemacht. Jedes Foto wurde von mir und meiner Kamera aufgenommen. Es gibt darüber weder einen Aufrtag noch wurde ich dafür bezahlt. Nun trenne ich mich von dieser GbR. Muss ich der Gbr die Bilder und Rechte überlassen ?
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Antworten (2)
Meyerhuber
Wie wäre es denn mit Webseite löschen, bzw. Bilder entfernen? Als webmaster oder administrator kannst Du das doch und da Du die Gbr, bei der Du Gesellschafter bis,t eh verlässt, juckt es Dich doch gar nicht mehr, oder?
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Rocktan
Es gibt kein Copyright in Deutschland, und niemand muss die Urheberschaft eines Fotos extra angeben. Ein Fall für den Anwalt wenn man sich wegen einer solchen Kleinigkeit unbedingt zoffen will.
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