Gekündigte Mitarbeiterin ist jetzt krank und es kommt keine Krankmeldung
Meine Mitarbeiterin hat selbst gekündigt. Hat sich bei mir per Whatsup krankgemeldet.
Hat sich auch nach dem Doc gemeldet und gesagt wie lange, soweit alles ok. Ich habe aber nach 11 Tagen immernoch keine Krankmeldung vorliegen. Habe sie vor 4 Tagen nochmals aufgefordert. Keine Antwort. Kann ich Ihren Lohn einbehalten ? Was habe ich für Möglichkeiten ?
Hat sich auch nach dem Doc gemeldet und gesagt wie lange, soweit alles ok. Ich habe aber nach 11 Tagen immernoch keine Krankmeldung vorliegen. Habe sie vor 4 Tagen nochmals aufgefordert. Keine Antwort. Kann ich Ihren Lohn einbehalten ? Was habe ich für Möglichkeiten ?
Antworten (28)
Tschaaaa .... das sind so Fragen, bei denen man sich als Arbeitgeber auf keinen Fall bei einem Anwalt erkundigen will.
In diesem Zusammenhang auf jeden Fall nicht bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Man könnte ja eine Auskunft bekommen, auf die man sich verlassen kann.
Neeee ... lieber mal eine Stimmungsumfrage machen ...
In diesem Zusammenhang auf jeden Fall nicht bei einem Anwalt für Arbeitsrecht.
Man könnte ja eine Auskunft bekommen, auf die man sich verlassen kann.
Neeee ... lieber mal eine Stimmungsumfrage machen ...
Völlig unverbindlich, vielleicht hat sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren ja in der Beziehung geändert:
So einen Fall hatte ich auch mal.
Ein Mitarbeiter hat vor vielen Jahren einfach eine Arbeit nicht erledigt, sich auch nicht gemeldet. Nachdem ich ihn auch telefonisch nicht erreichen konnte, auch nicht zu Hause angetroffen habe, obwohl sein Auto vor der Tür stand, habe ich ihn fristlos gekündigt.
Sozialversicherung bis zum Ende des Monats habe ich noch bezahlt, aber keinen Lohn mehr ab dem Tag des "Abtauchens".
Mir wurde von dritter Seite erzählt, er hatte ein massives Alkoholproblem.
Später hat der "Mitnichtarbeiter" versucht, noch Lohn einzuklagen. Das Arbeitsgericht hat nach einer ausführlichen Erklärung von mir die Klage des Mitarbeiters nicht zugelassen.
Ich kann mir vorstellen, dass es in dem Fall ähnlich laufen könnte. Eine Ausnahme könnte sein, dass die Mitarbeiterin in einem Krankenhaus liegt und dadurch sozusagen handlungsunfähig ist. Erklärt aber trotzdem nicht, warum eine Meldung kam nach einem Arztbesuch, aber der Krankenschein nicht.
Ich würde es auf eine Klage der Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht ankommen lassen.
So einen Fall hatte ich auch mal.
Ein Mitarbeiter hat vor vielen Jahren einfach eine Arbeit nicht erledigt, sich auch nicht gemeldet. Nachdem ich ihn auch telefonisch nicht erreichen konnte, auch nicht zu Hause angetroffen habe, obwohl sein Auto vor der Tür stand, habe ich ihn fristlos gekündigt.
Sozialversicherung bis zum Ende des Monats habe ich noch bezahlt, aber keinen Lohn mehr ab dem Tag des "Abtauchens".
Mir wurde von dritter Seite erzählt, er hatte ein massives Alkoholproblem.
Später hat der "Mitnichtarbeiter" versucht, noch Lohn einzuklagen. Das Arbeitsgericht hat nach einer ausführlichen Erklärung von mir die Klage des Mitarbeiters nicht zugelassen.
Ich kann mir vorstellen, dass es in dem Fall ähnlich laufen könnte. Eine Ausnahme könnte sein, dass die Mitarbeiterin in einem Krankenhaus liegt und dadurch sozusagen handlungsunfähig ist. Erklärt aber trotzdem nicht, warum eine Meldung kam nach einem Arztbesuch, aber der Krankenschein nicht.
Ich würde es auf eine Klage der Mitarbeiterin vor dem Arbeitsgericht ankommen lassen.
An deiner Stelle würde ich mich erst mal informieren, ob eine Kündigung über Whatsapp überhaupt rechtsgültig ist. Normal macht man so was doch schriftlich.
Denis, da würde ich mich an Deiner Stelle noch einmal genauer informieren. Man kann durchaus Arbeitsverträge mündlich beschliessen sowie auch kündigen. Und Whatsapp ist auch eine Schriftform, wenn auch nicht mehr per normaler Post.
@Der _Denis: Natürlich ist eine Kündigung, von beider Seiten aus, ohne Schriftform nicht rechtsgültig. Der Ersatzspieler hier hat nur keine Kenntnis davon.
@Ultimo inter Pares:
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/
Selbstverständlich kann ein mündlicher Vertrag auch mündlich bzw alternativ per Whatsapp gekündigt werden.
http://www.ra-wittig.de/ratgeber/ratgeber-arbeitsrecht/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/
Selbstverständlich kann ein mündlicher Vertrag auch mündlich bzw alternativ per Whatsapp gekündigt werden.
So sehr es mich anwidert, dir nochmals persönlich zu antworten: "Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen in Schriftform ausgehändigt zu erhalten. In § 2 NachwG (Nachweisgesetz) heißt es konkret, dass der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen hat. Was alles in dieser Niederschrift aufzunehmen ist, ergibt sich ebenfalls aus § 2 NachwG. Ein Arbeitsvertrag ist das noch nicht, da die Unterschrift des Arbeitnehmers fehlt." Seinen eigenen Mist sollte man zumindest verstehen und interpretieren können. BTW: Über WhatsUp kann ich da nichts finden.
Ultimo, wenn Du schon zitierst, dann vollständig.
Du hast unterschlagen, dass Dein Absatz nur für befristete Verträge gilt.
In manchen Fällen gilt aber das: "Liegt nur ein mündlicher Arbeitsvertrag vor gilt zwischen den Arbeitsvertragsparteien das, was gesetzlich geregelt ist. Will der Arbeitnehmer mehr einfordern, wird er den Prozess verlieren - will der Arbeitgeber mehr einfordern, wird er den Prozess verlieren."
Und wenn die Mitarbeiterin kündigt, sich krank meldet, aber keinen Krankenschein einreicht, dann steht ihr kein Lohn mehr zu. Sie wird einen möglichen Prozess vor dem Arbeitsgericht mit Sicherheit verlieren.
Sogar dann, wenn sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben sollte.
Du hast unterschlagen, dass Dein Absatz nur für befristete Verträge gilt.
In manchen Fällen gilt aber das: "Liegt nur ein mündlicher Arbeitsvertrag vor gilt zwischen den Arbeitsvertragsparteien das, was gesetzlich geregelt ist. Will der Arbeitnehmer mehr einfordern, wird er den Prozess verlieren - will der Arbeitgeber mehr einfordern, wird er den Prozess verlieren."
Und wenn die Mitarbeiterin kündigt, sich krank meldet, aber keinen Krankenschein einreicht, dann steht ihr kein Lohn mehr zu. Sie wird einen möglichen Prozess vor dem Arbeitsgericht mit Sicherheit verlieren.
Sogar dann, wenn sie einen schriftlichen Arbeitsvertrag haben sollte.
Ing, wir sind einer Meinung bis auf einen Punkt: Nach 11 Tagen wäre ich als Arbeitgeber nicht mehr so freundlich, noch einmal einen Krankenschein anzumahnen. Ich wäre damit beschäftigt, einen neuen "Ersatz"Arbeitnehmer einzuarbeiten.
Das mit einem möglichen Koma als Ausnahme hatte ich aber auch schon erwähnt.
Das mit einem möglichen Koma als Ausnahme hatte ich aber auch schon erwähnt.
Da die Mitarbeiterin bereits, laut Frage, vorher schon das Arbeitsverhältnis selbst gekündigt hat, die Kündigungsfrist somit 14 Tage beträgt, die nahezu verstrichen sind, die/der Fragestellende offenbar keinerlei Kenntnisse über geltendes Arbeitsrecht besitzt, wie dieser Aushilfsibero übrigens auch nicht, als Gast fragt, so dass keine weitere Antwort oder Erklärung möglich ist, sollte, wie oben bereits erwähnt, niemals einen Rechtsbeistand konsultieren, da, alte Iberische Weisheit, alles gut wird, dank der sehr verbreiteten Mobiltelefone mit WhatApps. Alles Gute für die Zukunft, falls diese Frage nicht von stern.de generiert ist, dem/der Fragesteller/in. Dummheit macht einsam.
Ultimo inter primitivos, es steht Dir sicherlich frei, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Nur der Sinn wird immer noch nicht ersichtlich. In dem geschilderten Fall kann man die Zahlung des Restlohnes verweigern, ohne dass man dazu einen Anwalt braucht. Punkt.
Es gibt ja durchaus auch andere Optionen in dem geschilderten Fall: Die Mitarbeiterin kann vielleicht gar keinen Krankenschein abgeben, weil sie nicht krank ist und längst woanders arbeitet.
In dem Fall wäre eine Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist durch den AG sogar eine Dummheit.
Also noch einmal: Ich würde erst einmal nichts mehr zahlen und sehr gelassen abwarten, ob die Mitarbeiterin es wagt, ausstehenden Lohn in irgendeiner Form einzuklagen.
Wenn der Primitivus meint, er müsse auf jeden Fall Geld zum Anwalt tragen, möge er das tun.
In dem Fall wäre eine Lohnfortzahlung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist durch den AG sogar eine Dummheit.
Also noch einmal: Ich würde erst einmal nichts mehr zahlen und sehr gelassen abwarten, ob die Mitarbeiterin es wagt, ausstehenden Lohn in irgendeiner Form einzuklagen.
Wenn der Primitivus meint, er müsse auf jeden Fall Geld zum Anwalt tragen, möge er das tun.
Primus, watt bitte soll eine Stereogitarre sein? Eine mit zwei Hälsen und zwei getrennten Ausgängen, für die man vier Hände braucht um Links und Rechts getrennt anspielen zu können?
Der Gitarrist von Roxy Music hat sich mal so ein Teil bauen lassen, sogar drei Hälse nach links, drei nach rechts soweit ich mich erinnere ... ich hab mich damit aber auch noch nie befasst, hab das als reinen Showeffekt betrachtet.
Gehört aber nicht in diesen Thread. Mach doch dafür mal einen neuen auf. Das würde mich tatsächlich auch interessieren.
Der Gitarrist von Roxy Music hat sich mal so ein Teil bauen lassen, sogar drei Hälse nach links, drei nach rechts soweit ich mich erinnere ... ich hab mich damit aber auch noch nie befasst, hab das als reinen Showeffekt betrachtet.
Gehört aber nicht in diesen Thread. Mach doch dafür mal einen neuen auf. Das würde mich tatsächlich auch interessieren.
Lieber ing, soweit mir bekannt, kann jeder selbst, wann immer es ihm beliebt, jedwedes Arbeitsverhältnis aufkündigen, niemand kann ihm das verbieten. Und in diesem Fall, wie in der Frage erwähnt, hat die Mitarbeiterin selber gekündigt. Dann kommen die von mir erwähnten 14 Tage zum tragen, welche dem AG die Möglichkeit bieten sollen, adäquate Ersatzeinstellungen zu vollziehen. Der AN könnte auch, einfach gesagt, seine Arbeit nicht mehr aufnehmen, in diesem Fall natürlich ohne Anspruch auf Lohn/Gehaltszahlung bis zum avisierten Kündigungstermin. Wo siehst Du das Problem?
Noch ein Beispiel: Ich habe von Januar bis März bei einer deutschen Firma gearbeitet als Prüftechniker.
Anfang März merkte ich, dass die Firma völlig unrealistische Vorgaben machte, es wäre zu schaffen gewesen, aber mit Pfusch.
Mitte März war klar, dass durch den Pfusch vieler Mitarbeiter die Firma Kunden verloren hat und kurz vor der Insolvenz stand.
Ich habe die Firma informiert, dass ich keinen Pfusch mache, und um die Kündigung gebeten. Innerhalb der Probezeit.
Ich bekam dann auch die Kündigung mit 14 Tagen Restarbeitszeit, wurde aber gleichzeitig freigestellt, musste auf keine Baustelle mehr.
Gut so, ich hatte ja schon was anderes gefunden in Barcelona. Ich konnte also meinen Umzug in Ruhe vorbereiten zum 1.4.
Als ich dann jetzt hier meinen Internetzugang eingerichtet hatte, erhielt ich eine Mail, dass die Firma tatsächlich insolvent war. Der März wurde nicht mehr bezahlt.
Mal eine dumme Frage an Primus: Rennst Du dann noch zum Anwalt um zu versuchen, den Restlohn einzuklagen? Ich habe es gelassen. Kostet unnötig Geld. Und würde unnötig Zeit und Nerven kosten. Ich habe dann lieber zugesehen, hier in Barcelona Geld zu verdienen, und siehe da, es war doppelt so viel wie vorher.
Wenn einer nicht mehr will, kann der andere wenig dagegen ausrichten.
Anfang März merkte ich, dass die Firma völlig unrealistische Vorgaben machte, es wäre zu schaffen gewesen, aber mit Pfusch.
Mitte März war klar, dass durch den Pfusch vieler Mitarbeiter die Firma Kunden verloren hat und kurz vor der Insolvenz stand.
Ich habe die Firma informiert, dass ich keinen Pfusch mache, und um die Kündigung gebeten. Innerhalb der Probezeit.
Ich bekam dann auch die Kündigung mit 14 Tagen Restarbeitszeit, wurde aber gleichzeitig freigestellt, musste auf keine Baustelle mehr.
Gut so, ich hatte ja schon was anderes gefunden in Barcelona. Ich konnte also meinen Umzug in Ruhe vorbereiten zum 1.4.
Als ich dann jetzt hier meinen Internetzugang eingerichtet hatte, erhielt ich eine Mail, dass die Firma tatsächlich insolvent war. Der März wurde nicht mehr bezahlt.
Mal eine dumme Frage an Primus: Rennst Du dann noch zum Anwalt um zu versuchen, den Restlohn einzuklagen? Ich habe es gelassen. Kostet unnötig Geld. Und würde unnötig Zeit und Nerven kosten. Ich habe dann lieber zugesehen, hier in Barcelona Geld zu verdienen, und siehe da, es war doppelt so viel wie vorher.
Wenn einer nicht mehr will, kann der andere wenig dagegen ausrichten.
Zitat Pippi: "Der AN könnte auch, einfach gesagt, seine Arbeit nicht mehr aufnehmen, in diesem Fall natürlich ohne Anspruch auf Lohn/Gehaltszahlung bis zum avisierten Kündigungstermin. Wo siehst Du das Problem?"
Genau das haben ich und Ing versucht, Dir klarzumachen, Du hast widersprochen und auf einen Anwalt verwiesen, was Nonsens ist.
Genau das haben ich und Ing versucht, Dir klarzumachen, Du hast widersprochen und auf einen Anwalt verwiesen, was Nonsens ist.
Ing, mit dem Begriff "verboten" würde ich etwas vorsichtiger sein. Ein Mensch ist kein Sklave, der um jeden Preis zur Arbeit erscheinen muss.
Vertragswidrig träfe es eher, aber was soll ein AG mit einem AN anfangen, der eh schon gekündigt hat ( und sei es innerlich ) und nur noch widerwillig zur Arbeit erscheint und demnach seine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigt?
Ich kenne beide Perspektiven, aus Sicht des AG und aus Sicht des AN. Wenn es nicht passt, sollte man es schnellstmöglich beenden. Und das geht auch ohne Anwalt.
Vertragswidrig träfe es eher, aber was soll ein AG mit einem AN anfangen, der eh schon gekündigt hat ( und sei es innerlich ) und nur noch widerwillig zur Arbeit erscheint und demnach seine Arbeit nicht mehr ordnungsgemäß erledigt?
Ich kenne beide Perspektiven, aus Sicht des AG und aus Sicht des AN. Wenn es nicht passt, sollte man es schnellstmöglich beenden. Und das geht auch ohne Anwalt.
@ing: Ich lasse mich sehr gerne belehren, das ist hier eine WC. ( §622 Absatz 1) War mir anders bekannt. Trotz dem steht in der Frage nichts über eine Probezeit,