Krankenschein
darf mir das Amt geld kürzen wenn ich im Urlaub (ortsabwesendheit ist gemeldet) bei Verwandten Krank werde?und denen einen Krankenschein zuschicke weil ich nicht zurück kann bzw etwas länger weg bleibe weil ich zb mit Fieber im Bett liege,und deswegen zu einen Termin nicht erscheinen kann?
Antworten (8)
Wenn du einen Krankenschein zuschickst, dürfte gar nichts passieren. Rechtzeitig Bescheid bzw. den Termin absagen, ist wichtig!
"... hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) kein wichtiger Grund i.S.d. § 31 Abs. 1 S. 2 SGB II, ist um einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nicht nachzukommen. ALG II-Bezieher müssen lt. diesem Urteil auch dann einer Meldeaufforderung des SGB II-Leistungsträgers nachkommen, wenn ihnen von ärztlicher Seite eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wurde."
Halte ich für verständlich.
Arbeitsunfähig heißt ja nicht, daaa man nicht in der Lage ist einen Termin beim Amt nachzugehen.
Wir erinnern uns an die vielen Fragen, das ich, wenn ich krankgeschrieben bin:
a) spazieren gehn
b) einkaufen
c) Verwandte besuchen ... etc.
Was ich mich nun frage, gibt es beim Arzt eine Bescheinigung für "Krank mit Bettruhe"?
Oder muss es dann ein Attest sein?
Arbeitsunfähig heißt ja nicht, daaa man nicht in der Lage ist einen Termin beim Amt nachzugehen.
Wir erinnern uns an die vielen Fragen, das ich, wenn ich krankgeschrieben bin:
a) spazieren gehn
b) einkaufen
c) Verwandte besuchen ... etc.
Was ich mich nun frage, gibt es beim Arzt eine Bescheinigung für "Krank mit Bettruhe"?
Oder muss es dann ein Attest sein?
na, dass stelle ich mir richtig lecker vor, wenn Arbeitslose jetzt mit Fieber, Durchfall oder sonstigen ansteckenden Krankheiten ihren Amtstermin wahrnehmen müssen.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Der Gast schreibt, er hat Fieber. Damit ist ja wohl Bettruhe gegeben.
Wieso ziehst du dir jetzt diesen Schuh an Amos? Mein Hinweis betraf, mit Ausnahme von musca, alle Antworten. Auf die vom Gast genannte Situation ist niemand eingegangen.
Der Frager selber hat geschrieben:
... weil ich zb mit Fieber im Bett liege ...
Das klingt, als wäre es in diesem Fall nicht der Fall gewesen.
Abgesehen davon, da der Grund aus einer einfachen AU nicht hervorgeht, wird die ARGE auf einem Attest bestehen können.
Kann ja jeder zum Arzt gehen, sich wegen Rücken krankschreiben lassen und bei der ARGE behaupten es wäre Grippe gewesen.
... weil ich zb mit Fieber im Bett liege ...
Das klingt, als wäre es in diesem Fall nicht der Fall gewesen.
Abgesehen davon, da der Grund aus einer einfachen AU nicht hervorgeht, wird die ARGE auf einem Attest bestehen können.
Kann ja jeder zum Arzt gehen, sich wegen Rücken krankschreiben lassen und bei der ARGE behaupten es wäre Grippe gewesen.